2G-Regel im Einzelhandel fällt weg

Die 2G-Regel im Einzelhandel entfällt in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 12. Februar, dafür muss eine FFP2-Maske getragen werden – bei Veranstaltungen sind mehr Zuschauer erlaubt

8. Februar 2022, von
2G-Regel im Einzelhandel fällt weg
2G-Regel im Einzelhandel fällt weg

Aktualisierung, 15.02.2022:

Ab Freitag, dem 18. Februar 2022, werden von den Kommunen gegen Vorlage von Bafög-, Wohngeld- oder Arbeitslosengeld-II-Bescheid zwei bis drei kostenlose FFP2-Masken pro Person abgegeben, kündigte die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg (Linke) heute (15.02.2022) nach der Kabinettsitzung an.

Angesichts der aktuellen Corona-Lage wird es derzeit „keine umfangreichen Lockerungen“ geben, erklärte die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg (Linke) heute nach der Kabinettssitzung in Schwerin. „Punktuell“ wurden aber Öffnungen beschlossen – einerseits für den Einzelhandel, andererseits für die Zuschauerzahl bei Großveranstaltungen.

FFP2-Maske statt 2G-Regel im Einzelhandel

Die 2G-Regelung im Einzelhandel soll zum Wochenende abgeschafft werden. „Die 2G-Regel macht nur als bundesweite Schutzmaßnahme Sinn, ansonsten haben wir einen Flickenteppich“, begründete Oldenburg die Entscheidung, nachdem andere Bundesländer bereits auf 2G im Einzelhandel verzichtet haben.

Überall, wo jetzt noch die 2G-Regel im Handel gilt, muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden. In Geschäften des Grundbedarfs, wie etwa Supermärkten, genügt weiterhin ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Mit den Kommunen soll beraten werden, ob über die Rathäuser kostenlose FFP2-Masken an Bezieher von Wohngeld oder Arbeitslosengeld II verteilt werden, so Oldenburg.

Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen

Ab Freitag sind mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen im Kultur- und Sportbereich erlaubt, insbesondere auch dann, wenn im Kreis bzw. Land die Corona-Warnstufe „rot“ oder „orange“ gilt. Innen sind dann bis zu 1.500 Zuschauer (max. 30 Prozent Auslastung), außen bis zu 10.000 (max. 50 Prozent) möglich, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese.

Dies soll bereits für die Heimspiele von Hansa Rostock gegen Werder Bremen am Freitagabend sowie für die Partie der Rostock Seawolves gegen die Nürnberg Falcons am Sonntag gelten. Es gilt die 2G-Plus-Regel – Zuschauer müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet oder geboostert sein. Da die Spiele in den Ferien stattfinden, benötigen auch Schulkinder einen Test, so Drese.

Folgende Zuschauerregeln gelten künftig in MV:

  • Stufe „grün“: 3G, keine Zuschauerbegrenzung
  • Stufe „gelb“: 2G, max. 3.000 (innen) bzw. 15.000 (außen) Zuschauer, höchstens 50% Auslastung
  • Stufe „orange“ und „rot“: 2G+, max. 1.500 Zuschauer und 30% Auslastung innen, max. 10.000 Zuschauer und 50% Auslastung außen

MV steht zu einrichtungsbezogener Impfpflicht

„Wir treiben in Mecklenburg-Vorpommern die Vorbereitungen weiter intensiv voran – sowohl auf Bund-/Länderebene als auch auf der kommunalen Ebene“, bekräftige Drese, dass MV an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab Mitte März festhält. Die Entscheidung von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder, diese nicht vorzunehmen, könne sie nicht nachvollziehen. „Das ist aus meiner Sicht keine Politik für Mecklenburg-Vorpommern, das ist eine Politik zu Lasten alter und kranker Menschen“, so Drese.

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