Corona-Übergangsregelung in MV beschlossen

Nach dem Auslaufen des bisherigen Infektionsschutzgesetzes gelten in Mecklenburg-Vorpommern viele Corona-Maßnahmen weiter – vorerst bis zum 2. April 2022

18. März 2022, von
Neues Infektionsschutzgesetz - Corona-Übergangsregelung in MV beschlossen
Neues Infektionsschutzgesetz - Corona-Übergangsregelung in MV beschlossen

Der Bundestag hat heute ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Damit entfallen ab dem 20. März fast alle bundesweiten Corona-Regeln. In Mecklenburg-Vorpommern gelten die meisten Maßnahmen jedoch bis zum 2. April weiter. Anschließend sind strengere Regelungen in lokalen Hotspots möglich.

Neues Infektionsschutzgesetz mit Corona-Basisschutz

Im geänderten Infektionsschutzgesetz gibt es nur noch einen Basisschutz. Dieser sieht Masken und Tests in Krankenhäusern sowie der stationären und ambulanten Pflege vor. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln muss nach wie vor eine Maske getragen werden, die 3G-Regelung entfällt jedoch.

In Schulen ist weiterhin eine Testpflicht möglich. Die Landesregierung MV hatte bereits am Mittwoch beschlossen, Schüler bis zum 2. April weiterhin dreimal pro Woche zu testen – ursprünglich waren nur noch zwei Tests vorgesehen. Es bleibt bei der Empfehlung, einen Mundschutz zu tragen. In den Pausen und in den Schulgebäuden ist dieser weiterhin Pflicht, nicht jedoch im Unterricht und auf dem Schulhof.

Abstandsregelungen, Zutrittsbeschränkungen oder eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, etwa bei Veranstaltungen oder im Einzelhandel, sieht das neue Infektionsschutzgesetz nicht mehr vor.

Die Länder können auf Grundlage des bisherigen Gesetzes geltende Regelungen jedoch bis zum 2. April verlängern. Davon macht Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch. Zusätzlich sind strengere Maßnahmen in lokalen Hotspots möglich.

Corona-Übergangsregelung in MV bis zum 2. April 2022

Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden ab dem 20. März aufgehoben, Maskenpflicht und 3G-Zugangsbeschränkungen gelten jedoch größtenteils weiterhin.

In den folgenden Bereichen muss in MV bis zum 2. April weiterhin eine Maske im Innenraum getragen werden:

  • Einzelhandel (einschließlich Supermärkten)
  • ÖPNV
  • Dienstleistungsgewerbe
  • körpernahe Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • medizinische, pflegerische und therapeutische Angebote
  • Musikschulen und außerschulische Bildungseinrichtungen
  • Freizeitangebote (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • kulturelle Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokulturelle Zentren)
  • Veranstaltungen
  • Messen, Spezial- und Jahrmärkte
  • Gastronomie (auf dem Weg zum Platz)
  • touristische Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) gilt in den folgenden Innenbereichen:

  • Gastronomie
  • Tourismus (bei der Anreise)
  • Veranstaltungen (auch im Außenbereich)
  • Kulturbereich
  • Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen
  • Freizeitangebote
  • Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten
  • Frisör oder andere körpernahe Dienstleistungen
  • Musikschulen und außerschulische Bildungseinrichtungen

Statt 3G können Veranstalter oder Einrichtungen auch die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) anwenden. In diesem Fall kann auf die Masken- oder Abstandspflicht verzichtet werden.

In Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Hotspot-Regelung in MV nach dem 2. April?

Wie es nach dem 2. April weitergeht, steht noch nicht fest. Maßnahmen, die über den Basisschutz hinausgehen, sind möglich, wenn lokal in einem „Hotspot“ eine Überlastung der Krankenhäuser droht oder sich eine gefährliche Virusvariante ausbreitet. Zu solch einem „Hotspot“ könnte auch das gesamte Bundesland erklärt werden. Voraussetzung für zusätzliche Maßnahmen ist ein Beschluss des Landesparlaments.

Aktuell ist Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit der höchsten Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen (2.474,0). Allein heute meldete das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 6.107 neue Fälle, 764 Fälle werden im Krankenhaus behandelt, davon 107 auf Intensivstationen. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen liegt landesweit mit 12,3 deutlich über dem kritischen Wert von 9.

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