Omikron: Schulen in MV entscheiden selbst

Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht – mit einem Drei-Phasen-Modell können Schulen in Mecklenburg-Vorpommern flexibel und regional auf die erwartete Omikron-Welle reagieren

3. Januar 2022, von
Omikron: Schulen in MV entscheiden selbst
Omikron: Schulen in MV entscheiden selbst

Aktualisierung, 15.02.2022:

Maskenpflicht im Unterricht wird abgeschafft

Nach den Winterferien gilt für 14 Tage weiterhin die Maskenpflicht in den Schulen, zum 7. März endet diese im Unterricht, kündigte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) heute (15.02.2022) nach der Kabinettsitzung an. In den Schulgebäuden (Gänge etc.) muss die Maske vorläufig weitergetragen werden. Voraussichtlich ab dem 21. März sollen Schüler nur noch zwei statt dreimal wöchentlich getestet werden.

Mit der Omikron-Variante werden auch in Mecklenburg-Vorpommern mehr Corona-Infektionen erwartet. Die Schulen im Land bereiten sich mit einem Drei-Phasen-Modell auf die erwartete fünfte Welle vor. Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) stellte heute Mittag in Schwerin die Eckpunkte vor, die den einzelnen Schulen viel Spielraum lassen.

Wenn Lehrer erkranken oder sich in häuslicher Isolation befinden, kann die Schulleitung künftig selbst entscheiden, wie der Schulbetrieb mit den verbleibenden Lehrkräften abgesichert werden kann und in welche Phase die Schule eintritt. „Es wird nicht zentral entschieden, sondern jede Schule kann für sich entscheiden“, erläutert Oldenburg. Ziel ist es, den Präsenzunterricht weitgehend aufrecht zu erhalten, insbesondere für die Jahrgangsstufe 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen.

Mit einer Ausnahme in Rostock sind alle Schulen heute in Phase 1 gestartet – es gibt Präsenzunterricht für alle Schüler. Fehlen so viele Lehrer, dass dieser nicht mehr für alle abgesichert werden kann, erhalten in Phase 2 nur noch die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen Präsenzunterricht. Ab der 7. Klasse wird Wechselunterricht erteilt. Empfohlen wird ein wöchentlicher Wechsel der Klassen, alternativ ist dieser tageweise möglich. Für die Tage, an denen die Schüler zuhaue bleiben, erhalten sie Hausaufgaben zur eigenständigen Erledigung, neuer Stoff soll in dieser Zeit nicht erarbeitet werden. Ein Distanzunterricht ist in Phase 2 ausdrücklich nicht vorgesehen, betont Oldenburg: „Eltern sind keine Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler haben sich nicht selbst etwas beizubringen, sondern lediglich zu üben und zu festigen.“

Phase 3 sieht Distanzunterricht ab der 7. Klasse vor. Um eine Überlastung zu vermeiden, sollen die Unterrichtstage auf durchschnittlich je vier Unterrichtsstunden verkürzt werden. Für die Klassen 1 bis 6 ist weiterhin Präsenzunterricht vorgesehen. Ist dieser nicht mehr abzusichern, soll es eine Notbetreuung geben.

Für den Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich dessen Vorsitzender Kay Czerwinski zufrieden mit der Lösung. „Der beste Ort zum Lernen ist die Schule“, betont Czerwinski. Es gehe nicht nur um den Unterricht, sondern auch um die sozialen Kontakte. „Deswegen ist es wichtig, regional – von Schule zu Schule – entsprechend zu reagieren.“

Damit sich Eltern rechtzeitig auf die jeweilige Situation einstellen können, sollen die Schulen künftig möglichst am Donnerstag darüber informieren, welche Unterrichtsform in der nächsten Woche geplant ist.

Phase 1 – Lehrkräfte nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt:

  • Präsenzunterricht entsprechend § 7a „Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ der Schul-Corona-Verordnung für alle Schüler

Phase 2 – Lehrkräfte eingeschränkt:

  • Präsenzunterricht für Klassen 1 bis 6 sowie für Abschlussklassen (bei ausreichend Personal auch für Vorabschlussklassen)
  • Wechselunterricht ab der 7. Klasse, vorzugsweise wochenweise, alternativ tageweise – Schüler erhalten Hausaufgaben, Distanzunterricht ist nicht vorgesehen

Phase 3 – Lehrkräfte stark eingeschränkt:

  • Präsenzunterricht für Klassen 1 bis 6 – kann dieser nicht abgesichert werden, wird eine Notbetreuung angeboten
  • Distanzunterricht ab der 7. Klasse, Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je vier Unterrichtsstunden
  • Präsenzunterricht für Abschlussklassen (bei ausreichend Personal auch für Vorabschlussklassen) – kann dieser nicht abgesichert werden, erfolgt ebenfalls Distanzunterricht

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