Amstgericht hebt Haftbefehl gegen Exhibitionisten auf
Haftbefehl wegen verminderter Schuldfähigkeit aufgehoben – Amtsgericht ordnet einstweilige Unterbringung des Beschuldigten an
2. Oktober 2012
Bereits am 19.09.2012 konnte die Polizei einen 50-jährigen Mann festnehmen, dem vorgeworfen wird am 28.08.2012 gegen 14:45 Uhr im Gebüsch vor der Grundschule „Am Taklerring“ in Rostock sexuelle Handlungen an sich vorgenommen zu haben. Dabei beobachteten ihn Kinder.
Durch Ermittlungen und Recherchen der Kriminalpolizei hat sich der dringende Tatverdacht gegen den bereits einschlägig vorbestraften Mann erhärtet, so dass das Amtsgericht Rostock auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rostock am 19.09.2012 zunächst einen Haftbefehl erließ. Da jedoch mittlerweile Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte bei der Begehung der Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit bzw. der verminderten Schuldfähigkeit handelte, hob das Amtsgericht Rostock den bestehenden Haftbefehl mit Beschluss vom 28.09.2012 auf und ordnete die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten an.
Quelle: Polizeipräsidium Rostock
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