Asiatischer Laubholzbockkäfer in Warnemünde?

In Warnemünde gibt es Hinweise auf den Asiatischen Laubholzbockkäfer – der Quarantäneschädling kann bei massenhaftem Auftreten ganze Parks und Wälder vernichten

26. Februar 2021
Asiatischer Laubholzbockkäfer in Warnemünde?
Asiatischer Laubholzbockkäfer in Warnemünde?

Bei Baumpflegearbeiten auf einem Privatgrundstück sind in Warnemünde verdächtige Ausbohrlöcher in einer Birke bemerkt worden. Entsprechende Fotos wurden an die zuständige Behörde, den Pflanzenschutzdienst des LALLF in Rostock, weitergeleitet. Die Symptome ließen sich keinem heimischen Insekt zuordnen. Die Experten des Amtes stuften das Gesehene als verdächtig für einen Befall durch Anoplophora glabripennis, den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB), ein.

Der Käfer ist als ein sogenannter „primärerer Unionsquarantäneschädling“ eingestuft. Er besiedelt völlig gesunde Bäume und bringt sie rasch zum Absterben. Zu seinen Wirtspflanzen zählen alle Laubbaumarten, einschließlich Obstgehölze. Er hat das Potential, bei massenhaftem Auftreten Parks und Wälder zu vernichten.

„Dies wäre der erste Nachweis des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Mecklenburg-Vorpommern“, so Agar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Vorrangig gilt es jetzt herauszufinden, ob die gefundenen Ausbohrlöcher von dem gefährlichen Quarantäne­schädling stammen. Daher erfolgte heute die Fällung des Baumes. Das Holz wird auf lebende Stadien wie zum Beispiel Larven des Schaderregers untersucht. Zur sicheren Abklärung nehmen, parallel zu Laboruntersuchungen am Montag, ausgebildete, erfahrene ALB-Spürhunde die Fährte auf, um den Verdacht zu bestätigen und weitere befallene Bäume zu erkennen. Dies ist eine amtlich anerkannte Methode“ so der Minister weiter.

„Eine behördliche Feststellung des Käfers ist mit enormen Konsequenzen verbunden“, erklärt Minister Backhaus. „Bei einem bestätigten Befall müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um den Käfer zu eliminieren. Diese Maßnahmen sind europarechtlich zwingend vorgeschrieben. In einem Umkreis von 100 m um die Fundstelle herum müssen zur Eindämmung des Befalls alle Laubbäume gefällt werden. In einer 2-km-Zone schließt sich ein mehrjähriges Monitoring an. Ziel ist die Ausrottung des Schadinsekts zum Schutz der heimischen Laubbäume. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen liegen bei unserem Landesamt, dem LALLF.

Ich bitte unsere Bevölkerung, die Augen offen zu halten: Wenn an einer Holzpalette oder einem Laubbaum ca. 1 cm große kreisrunde Ausbohrlöcher insbesondere in größerer Höhe zu sehen sind oder bis zu 3 cm breite Fraßgänge oder gar bis zu 60 mm große cremeweiße Insektenlarven, dann könnte es sich um einen eingeschleppten Laubholzbockkäfer handeln. In diesen Fällen informieren Sie bitte umgehend den Pflanzen­schutz­­dienst. Für den Menschen ist der ALB glücklicherweise unbedenklich“, so Backhaus.

Hintergrund

Der Asiatische Laubholzbockkäfer stammt ursprünglich aus Asien und wird überwiegend über Holzpaletten oder –kisten in der Welt verbreitet. Um seiner Verbreitung vorzubeugen, gibt es einen internationalen Standard mit Maßnahmen für die Behandlung von Holzverpackungs­material im internationalen Handel.

Aktualisierung, 15.03.2021:

Die Untersuchung zweier weiterer Birken mit Verdacht auf ALB-Befall sind in der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock, abgeschlossen worden.

Weitere Larven von Holzschädlingen wurden nicht gefunden. „Einen Befall mit dem Quarantäneschädling ALB können wir deshalb nicht bestätigen“, sagt Minister Dr. Backhaus erleichtert.

Die bei der Untersuchung der Holzstämme entdeckten Bohrgänge waren typisch für den Schadschmetterling „Blausieb“.

Im Nationalen Referenzlabor, dem Julius-Kühn-Institut in Braunschweig, gelang kein Nachweis von DNA-Spuren des ALB. Die in der ersten Birke gefundene Raupe konnte zweifelsfrei als „Blausieb“ identifiziert werden.

Dr. Stephan Goltermann, Direktor des LALLF, verweist auf eine ergänzende Maßnahme: „Zur Absicherung des Befundes werden wir in Warnemünde in den nächsten Monaten ein Monitoring an den Bäumen im Umkreis von 500 Meter rund um den Befallsherd durchführen.“ Damit sind die behördlichen Maßnahmen nach Befallsverdacht durch einen prioritären Quarantäneschaderreger abgeschlossen.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV

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