Waldbrandgefahrenstufe 4 ab morgen in Rostock
Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung gilt für das Waldgebiet der Rostocker Heide und das gesamte Stadtgebiet von Rostock ab morgen die Waldbrandgefahrenstufe 4
Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung und der erwarteten sommerlichen Temperaturen gilt für das Waldgebiet der Rostocker Heide und das gesamte Stadtgebiet von Rostock ab morgen, Karfreitag, 19. April 2019, die Waldbrandgefahrenstufe 4. Darauf weist das Stadtforstamt Rostock hin.
Insgesamt ist alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählen:
- Im und am Wald (Mindestabstand: 50 Meter) darf kein Feuer entzündet werden.
- Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
- Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
- Aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer im oder am Wald sind bei der Forstbehörde und der Feuerwehrleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen; Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Befahren von nichtöffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.
- Beim Bemerken von Bränden in Wäldern, Heideflächen und auch Mooren sollte schnellstmöglich die Feuerwehr über den Notruf 112 (geht auch hier in der App unter „Notruf“) alarmiert werden.
Keine größeren Osterfeuer und keine Feuer am Strand!
Das Brandschutz- und Rettungsamt Rostock weist darauf hin, dass mit Ausrufen der Waldbrandgefahrenstufe 4 größere Osterfeuer in Rostock verboten sind. Auch am Strand dürfen keine Feuer entfacht werden. Grund ist die mit der anhaltend trockenen Witterung und den sommerlichen Temperaturen für das Waldgebiet der Rostocker Heide und das gesamte Stadtgebiet von Rostock verbundene höhere Brandgefahr.
Eine Ausnahme bilden so genannte Brauchtumsfeuer, die in einer Feuerschale mit einem Durchmesser bis zu 1,2 Metern entfacht werden. Für die Gewährleistung der Brandsicherheit im Umkreis der Feuerschale sind die jeweiligen Betreiber des Feuers verantwortlich. Während des Betreibens des Feuers hat ständig eine volljährige Person die Aufsicht zu gewährleisten. Geeignete Löschmittel und Geräte zum Ablöschen von Glut sind bereitzuhalten. Nach dem Verlassen der Abbrandstelle sind die Betreiber des Feuers dafür verantwortlich, dass Feuer- und Glut in der Feuerschale vollständig erloschen sind.
Das Abbrandverbot bei Waldbrandwarnstufe 4 gilt gemäß § 3 Abs. 2 Punkt m) der „Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock“ vom 30. März 2005 grundsätzlich für alle Bereiche des Badestrandes.
Für das Osterfeuer am Strand von Warnemünde werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden gesonderte Festlegungen getroffen.
Ordnungswidrig handelt, wer gemäß § 23 Abs. 1 WaldBrSchVO vorsätzlich oder fahrlässig entgegen des Verbotes gemäß § 4 (3) Feuer anzündet, unterhält, grillt oder feuerverursachende Handlungen vornimmt. Die Feuerwehr weist daher vorsorglich darauf hin, dass Einsatzkräfte der Feuerwehr Rostock, die zu einem Brauchtumsfeuer alarmiert werden, dann auch zu prüfen haben, ob eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 23 (1) WaldBrSchVO oder gemäß § 14 (1) Pkt. 14 und 15 der Strandsatzung vorliegt.
Weitere Informationen: https://www.wald-mv.de/Forstbehoerde/Waldbrandschutz/
Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Pressestelle
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