Hansa Rostock vom DFB-Sportgericht verurteilt
Das Sportgericht des DFB greift hart durch: 20.000 Euro Geldstrafe, Schließung der Südtribüne bei einem Heimspiel, Fangnetze und eigene Ordner bei Auswärtsspielen
17. April 2014
Der F.C. Hansa Rostock wurde heute vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu folgenden Strafen verurteilt:
- Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro
- Anbringen von Fangnetzen vor der Südtribüne inkl. des Blocks 27A ab dem ersten Heimspiel der kommenden Saison 2014/2015
- Mitsendung eigener Ordner in ausreichender Anzahl bei Auswärtsspielen des F.C. Hansa Rostock (ab Rechtskraft des Urteils)
- Verpflichtung, die Verwendung von Bannern mit verunglimpfenden Inhalten zu verhindern
- Teilausschluss der Hansa-Fans bei einem Heimspiel des F.C. Hansa durch Schließung der Südtribüne auf Bewährung (acht Monate)
Zur Verhandlung standen Vorkommnisse aus sieben Spielen der laufenden Drittliga-Saison. Betroffen sind die Heimspiele gegen den Halleschen FC am 26. Oktober 2013, gegen Wacker Burghausen am 9. November 2013 und gegen den VfL Osnabrück am 1. Februar 2014. Zudem die Auswärtsspiele bei Preußen Münster am 1. November 2013, bei RB Leipzig am 23. November 2013, bei Holstein Kiel am 21. Dezember 2013 und beim Halleschen FC am 5. April 2014.
Rainer Friedrich Vorstand Prävention/Stadionmanagement: „Wir sind enttäuscht, dass das Gericht unseren Einlassungen nicht umfänglich Rechnung getragen hat und insofern ist das Urteil für uns nicht befriedigend. Wir werden nun all unsere Möglichkeiten prüfen und können gegebenenfalls innerhalb von sieben Tagen in Berufung gehen.“
Quelle: F.C. Hansa Rostock
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