Mehrere Fahndungserfolge im Seehafen Rostock
Zwei Festnahmen, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und fünf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz bilanziert die Bundespolizei im Seehafen Rostock fürs Wochenende
8. Januar 2018
Mit Untersuchungshaftbefehl wurde ein 29-Jähriger seit Oktober 2016 gesucht. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld wirft ihm vor, im Jahr 2015 in Gütersloh eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der Mann konnte am Sonntagabend bei einer Kontrolle der Bundespolizisten im Seehafen ermittelt werden. Über den Fortbestand des Haftbefehles entscheidet nun der Haftrichter.
Ebenfalls ausgeschrieben seit Oktober 2016 war ein 22-Jähriger, den die Bundespolizisten am Samstag festnehmen konnten. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Essen wegen Bandendiebstahls in sechs Fällen zur Verbüßung einer 2-jährigen Haftstrafe gesucht. Er ist der damaligen Aufforderung zum Haftantritt nicht nachgekommen und wurde nun zur Verbüßung der Haft in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Darüber hinaus konnte ein schwedisches Fahrzeug ermittelt werden, dass seit dem 16.07.2016 nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war.
Dies war das Ergebnis einer Überprüfung in einer internationalen Erfassungsdatei. Gegen den Fahrzeughalter wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Zudem konnten insgesamt fünf Feststellungen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz getroffen werden. Hierbei handelte es sich um Personen verschiedener Nationalitäten, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hatten bzw. nicht im Besitz der erforderlichen Dokumente für die Einreise und Aufenthalt waren.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock
19 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
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