Außengastronomie in Warnemünder Mühlenstraße
Ab kommendem Wochenende ist in der Warnemünder Mühlenstraße zwischen Kirchenplatz und Dänischer Straße eine gastronomische Nutzung möglich
21. Juli 2020
Im Bereich der Warnemünder Mühlenstraße zwischen Kirchenplatz und Dänischer Straße, verkehrsrechtlich eine Fußgängerzone, ist ab kommendem Wochenende eine gastronomische Nutzung möglich. Heute wurden Schutzelemente aus Beton und zusätzlich verkehrssichernde Elemente von der Straßenmeisterei aufgestellt.
Diese Maßnahmen sind zur Sicherung der neuen Situation für die Übergangszeit erforderlich.
Die Erweiterung der gastronomischen Flächen erfolgt im Zusammenhang mit den dramatischen Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf die Wirtschaft.
In der Bürgerschaft war beschlossen worden, der Wirtschaft bei der Überwindung der negativen Auswirkungen zu helfen. Über einen sogenannten Bündelantrag, in dem die Sondernutzungserlaubnis mit der gaststättenrechtlichen Erlaubnis kombiniert wird, kann die Gastronomie Anträge stellen. Erweiterungsflächen werden nicht mit zusätzlichen Gebühren berechnet.
Holger Matthäus, Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau ist überzeugt: „Damit bekommt die Mühlenstraße erstmals eine dem Verkehrsrecht adäquate Nutzungsänderung, die von der Stadtgesellschaft gewünscht wird und verkehrsrechtlich schon lange angeordnet ist: der Status einer Fußgängerzone."
Sollte sich diese gastronomische Nutzung in den kommenden Monaten bewähren, ist es möglich, ab kommendem Jahr eine längerfristige saisonale Bewirtschaftung vorzunehmen. Dazu könnten attraktive einheitliche Podeste mit Blumen und Begrenzungen eingerahmt, durch die Gastronomie baulich entwickelt und realisiert werden. Die jetzigen Maßnahmen finden in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat und den betroffenen Gastronomen statt.
Die grundhafte Sanierung der Mühlenstraße musste vor einigen Jahren verschoben werden, weil der Planungsprozess über die Gestaltung, den Umgang mit den Bäumen und die zu erhebenden Straßenbaubeiträge nicht beendet wurde.
„Die jetzige zeitweilige Nutzung könnte aber schon mal Lust auf einen neuen Planungsprozess zur Neugestaltung machen, eingebettet in das Struktur- und Verkehrskonzept“, schaut der Senator voraus.
Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Pressestelle
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