Corona-Hotspot in MV bis zum 27. April

In ganz Mecklenburg-Vorpommern soll bis zum 27. April 2022 die Corona-Hotspot-Regelung greifen – in vielen Bereichen gelten weiterhin Abstandsgebot, Maskenpflicht und 3G-Zutrittsbeschränkung

22. März 2022, von
Corona-Hotspot in MV bis zum 27. April 2022
Corona-Hotspot in MV bis zum 27. April 2022

Die aktuellen Corona-Maßnahmen sollen in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 27. April verlängert werden, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach der heutigen Kabinettssitzung. Abstandsregelung, Maskenpflicht in Innenräumen und 3G-Zugangbeschränkungen gelten damit weiterhin in vielen Bereichen.

Hotspot-Regelung für jeden einzelnen Kreis

Der Landtag soll in einer Sondersitzung am Donnerstag alle Kreise und kreisfreien Städte des Landes zum Corona-Hotspot erklären. „Wir erklären nicht das ganze Land zum Hotspot, sondern gucken uns jeden einzelnen Landkreis an und das lässt das Infektionsschutzgesetz auch zu“, bekräftigte Drese, nachdem es aus dem Bundesjustizministerium Warnungen vor landesweiten Hotspot-Regelungen gab. Der Landtag habe die Möglichkeit, die Regelung bereits vor dem 27. April ganz oder teilweise aufzuheben, bei Bedarf jedoch auch zu verlängern, so Drese.

„Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes kommen zum falschen Zeitpunkt, da wir inmitten eines dynamischen Pandemiegeschehens sind“, kritisierte die Gesundheitsministerin erneut das am vergangenen Freitag beschlossene neue Infektionsschutzgesetz. „Dennoch müssen wir damit umgehen.“

Gesundheitssystem an der Überlastungsgrenze

„Die epidemische Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor sehr angespannt und dynamisch“, begründete Drese die Verlängerung der Maßnahmen. Dies gelte sowohl für die Zahl der infizierten Personen als auch für die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivstationen.

Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell das Bundesland mit der höchsten Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen (2.371,2). Die Hospitalisierungsrate liegt landesweit bei 13,3 und nur im Kreis Nordwestmecklenburg unterhalb der kritischen Marke von neun. 815 Infizierte werden im Krankenhaus behandelt, davon 93 auf Intensivstationen.

Da sich auch eine hohe Anzahl an Mitarbeitern infiziert hat, fallen bis zu 30 Prozent des Personals aus. „Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Notfallpatienten in Nachbarhäuser umgelenkt.“ „Das öffentliche Gesundheitssystem ist an der Überlastungsgrenze“, fasst Drese die Lage zusammen.

Corona-Hotspot-Regeln in MV bis zum 27. April 2022

In den folgenden Bereichen muss in MV bis zum 27. April voraussichtlich weiterhin eine Maske im Innenraum getragen werden:

  • Einzelhandel (einschließlich Supermärkten)
  • ÖPNV
  • Dienstleistungsgewerbe
  • körpernahe Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • medizinische, pflegerische und therapeutische Angebote
  • Musikschulen und außerschulische Bildungseinrichtungen
  • Freizeitangebote (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • kulturelle Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokulturelle Zentren)
  • Veranstaltungen
  • Messen, Spezial- und Jahrmärkte
  • Gastronomie (auf dem Weg zum Platz)
  • touristische Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) gilt voraussichtlich weiterhin in den folgenden Innenbereichen:

  • Gastronomie
  • Tourismus (bei der Anreise)
  • Veranstaltungen (auch im Außenbereich)
  • Kulturbereich
  • Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen
  • Freizeitangebote
  • Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten
  • Frisör oder andere körpernahe Dienstleistungen
  • Musikschulen und außerschulische Bildungseinrichtungen

Statt 3G können Veranstalter oder Einrichtungen auch die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) anwenden. In diesem Fall kann auf die Masken- oder Abstandspflicht verzichtet werden.

In Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Morgen wird sich die Taskforce Wirtschaft und Tourismus noch einmal zusammensetzen. Ob es bis zum wichtigen Ostergeschäft noch Erleichterungen gibt, ist jedoch fraglich. „Ein guter, gesunder, sorgsamer Tourismus ist der größte Wettbewerbsvorteil, den wir haben können“, so Drese – zumal das Land aufgrund der höchsten Inzidenz derzeit bundesweit besonders im Fokus stehe.

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