Bewährungsstrafe für Fußballrowdy, FC Hansa will klagen
Nach Bewährungsstrafe droht einem 26- jährigen Fußballrowdy ein weiterer Prozess vor dem Zivilgericht, denn der FC Hansa Rostock will die entgangenen Einnahmen aus einem Geisterspiel erklagen
29. Oktober 2012
Das Amtsgericht Rostock hat eine identifizierte Person, die bei zwei Heimspielen des F.C. Hansa Rostock Straftaten begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dem 26-Jährigen wurden unerlaubter Waffenbesitz, der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz in zwei Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Im Zuge dessen hat der F.C. Hansa Rostock gegen den 26-Jährigen ein sofortiges Stadionverbot erwirkt sowie ein Mitgliedsausschlussverfahren eingeleitet. Des Weiteren wird ein Zivilgerichtsverfahren angestrengt, um die Strafzahlungen und entgangenen Einnahmen aus dem „Geisterspiel“ gegen Dynamo Dresden beim Täter einzuklagen.
Der Verurteilte hatte am 02.04.2011 nach dem Heimspiel des F.C. Hansa Rostock gegen den FC Carl Zeiss Jena mit einem unerlaubten Signalschussgerät pyrotechnische Munition in Richtung der Busse der Gästefans geschossen.
Während der Heimpartie des F.C. Hansa Rostock gegen den FC St. Pauli am 19.11.2011 hatte der Verurteilte mit weiteren Mittätern zum Zweck der Provokation und Eskalation ein am 07.08.2010 in Hamburg geraubtes Banner eines St. Pauli-Fanclubs in Richtung des Gästefanblocks präsentiert. Nachdem der Versuch, das Banner anzuzünden, gescheitert war, wurde dieses zerrissen, wobei der Täter und seine Komplizen allesamt vermummt waren.
Im Laufe der Partie hatte sich der Verurteilte erneut vermummt und eine Signalrakete in den Gästeblock gefeuert, die zwischen den St. Pauli-Fans detoniert war, aber zum Glück keine Verletzen forderte. Der Straftäter nahm eine Körperverletzung zumindest billigend in Kauf.
Der Verurteilte, der bereits zuvor mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war, zeigte sich in allen Anklagepunkten geständig.
Quelle: FC Hansa Rostock
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