Haftbefehl gegen Kreuzfahrtschiff-Crewmitglied
Ein 50-jähriges Crewmitglied eines Kreuzfahrtschiffes musste gestern in Warnemünde den Weg in die Justizvollzugsanstalt antreten, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 119 Tagen zu verbüßen
16. September 2019
Nachdem die Bundespolizisten am vergangenen Donnerstag und Freitag am Hauptbahnhof sowie im Seehafen zwei Haftbefehle vollstreckten, konnten durch die Bundespolizisten am Wochenende erneut zwei Festnahmen erfolgen. Zunächst war es am Samstag, den 14. September ein 41-Jähriger, der sich zusammen mit seiner Lebensgefährtin auf dem Weg in den Urlaub nach Mallorca befand und am Flughafen Rostock-Laage festgenommen wurde. Grundlage hierfür waren ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Detmold, wonach von einer 9-monatigen Gesamtfreiheitsstrafe noch 6 Monate zu verbüßen waren und ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn, da er einem Termin zur Hauptverhandlung in einem gegen ihn geführten Gerichtsverfahren unerlaubt fernblieb. Somit wurden seine Urlaubspläne abrupt beendet und es erfolgte eine Einlieferung des 41-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt.
Ebenfalls den Weg in die Justizvollzugsanstalt musste am Sonntag, den 15. September ein 50-jähriges Crew-Mitglied eines Kreuzfahrtschiffes antreten. Hier konnten die Bundespolizisten feststellen, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe von 4760,- Euro, zuzüglich Verfahrenskosten in Höhe von 338,65 Euro, der Staatsanwaltschaft Augsburg vorlag. Da die geforderte Geldstrafe nicht gezahlt werden konnte, erfolgte auch hier die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt, wo er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 119 Tagen verbüßen wird.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock
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