Uni Rostock: Ehrendoktor für Edward Snowden rückt näher

Nach Vorlage von sieben internationalen Gutachten stimmt der Fakultätsrat für die Eröffnung eines Ehrenpromotionsverfahrens für Whistleblower Edward Snowden

9. April 2014
Prof. Gesa Mackenthun und Prof. Dr. Hans-Jürgen von Wensierski von der Philosophischen Fakultät
Prof. Gesa Mackenthun und Prof. Dr. Hans-Jürgen von Wensierski von der Philosophischen Fakultät

Die Philosophische Fakultät hat sich in der Fakultätsratssitzung am 09.04.2014 mit 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen entschieden, ein Ehrenpromotionsverfahren für Edward Snowden zu eröffnen. Der Antrag auf Verleihung der Ehrendoktorwürde an Edward Snowden ist durch die Fakultät und ihre Prüfkommission außerordentlich sorgfältig und unter Einbeziehung eines hochkarätigen internationalen Gutachtergremiums geprüft und bewertet worden.

Die sieben Gutachter waren die Professoren Noam Chomsky (USA), Ulrich Beck, Wolfgang Hoffmann-Riem, Claus Leggewie, Harald Müller, Micha Brumlik sowie Dr. Thilo Weichert. Durch die Einbeziehung renommierter Wissenschaftler aus ganz unterschiedlichen Fachdisziplinen hat die Fakultät Beistand gesucht bei der Klärung der Frage, ob Snowdens Enthüllungen wissenschaftlich relevant sind und für welche Disziplinen sie in welcher Weise bedeutsam sind. Auf eindrucksvolle Weise arbeiten alle Gutachten die wissenschaftliche Bedeutung des von Snowden aufgedeckten Wissens heraus und empfehlen einstimmig die Verleihung einer Ehrendoktorwürde durch die Philosophische Fakultät der Universität Rostock. Die Enthüllungen von Edward Snowden stellen im Blick der Gutachter sowie der Prüfkommission insofern eine herausragende wissenschaftliche Leistung im Sinne des § 24 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät dar.

Edward Snowden wird in den Gutachten und von der Fakultät vor allem auch als Aufklärer gewürdigt, der seine eigene bürgerliche Existenz geopfert hat, um auf gravierende gesellschaftliche Missstände aufmerksam zu machen. Er steht damit in der großen Tradition amerikanischer Bürgerrechtler, die sich im Dienst einer höheren Moral auch für den zivilen Ungehorsam gegenüber der eigenen Regierung entscheiden. Ein Ehrendoktor für Edward Snowden ehrt einen amerikanischen Patrioten, der sich für Amerika, die Werte der amerikanischen Verfassung und die weltweiten Menschenrechte einsetzt und sich dabei auf uramerikanische Werte und Traditionen beruft. Die moralische Integrität und die ethische Dimension der Zivilcourage und des Mutes dieses jungen Mannes, gerade auch in ihren globalen und kosmopolitischen Dimensionen, stehen somit außer Frage. Mit einer Würdigung dieser Leistung durch den Titel eines Doktors „honoris causa“ möchte die Fakultät gleichermaßen die Zivilcourage Edward Snowdens und seinen substanziellen Beitrag zu einem neuen globalen Diskurs über Freiheit, Demokratie, Kosmopolitismus und die Rechte des Individuum in einer global vernetzten digitalen Welt würdigen. In der Perspektive einer geisteswissenschaftlichen Fakultät, das heben die Gutachter explizit hervor, ist dies auch ein deutliches Zeichen des Humanismus und der Solidarität für den Schutz und die Freiheit eines bedeutenden Aufklärers unserer Zeit.

Dem Beschluss über die Eröffnung eines Ehrenpromotionsverfahrens schließt sich nach den Regeln der Promotionsordnung später noch ein weiterer Beschluss der Fakultät über die Verleihung des Titels an. Bis dahin wird sich die Fakultät bemühen, Kontakt zu Edward Snowden aufzunehmen und zu erfahren, ob er mit der Verleihung einer Ehrendoktorwürde einverstanden ist.

Quelle: Universität Rostock

Schlagwörter: Datenschutz (14)Edward Snowden (6)Informatik (19)Universität Rostock (345)