Ehrendoktor für Edward Snowden - Philosophische Fakultät klagt

Die Philosophische Fakultät der Universität Rostock zieht gegen die Beanstandung von Rektor und Bildungsminister im Ehrenpromotionsverfahren ‚Edward Snowden’ vors Verwaltungsgericht Schwerin

2. März 2015
Ehrendoktor für Edward Snowden - Philosophische Fakultät klagt
Ehrendoktor für Edward Snowden - Philosophische Fakultät klagt

Die Philosophische Fakultät der Universität Rostock hat sich nach sorgfältiger Prüfung und umfangreicher Beratung entschlossen, gegen die Beanstandung des Rektors vom 22. Mai 2014 und des Bildungsministers vom 1. September 2014 im Ehrenpromotionsverfahren ‚Edward Snowden’ beim Verwaltungsgericht in Schwerin Klage zu erheben. Juristisch vertreten wird die Fakultät durch den renommierten Bürgerrechtsanwalt Gerhart Baum und seine Anwaltskanzlei Baum&Reiter in Düsseldorf. Baum&Reiter ist bundesweit eine der erfahrensten Kanzleien für Verfassungsrechtsverfahren.

Formal handelt es sich um eine Feststellungsklage zur Klärung der rechtlichen Zuständigkeiten, der Kompetenzen und der wissenschaftlichen Autonomie der Philosophischen Fakultät bei einer akademischen Entscheidung im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Kernkompetenz.

Die Philosophische Fakultät ist der Ansicht, dass das von ihr eingeleitete Verfahren zur Verleihung des Ehrendoktortitels an Edward Snowden nicht rechtwidrig ist und daher im Rahmen einer Rechtsaufsicht nicht hätte beanstandet werden dürfen. In der Begründung der Beanstandung wurden keine Verfahrensfehler moniert, sondern die wissenschaftliche Leistung von Herrn Snowden in Abrede gestellt. Die Feststellung der wissenschaftlichen Leistung im Rahmen einer Ehrenpromotion obliegt allerdings der Fakultät. Die Überprüfung der wissenschaftlichen Leistung wurde von der Fakultät in einem aufwändigen Verfahren mit namhaften externen, fachkundigen Gutachtern aus unterschiedlichen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen durchgeführt.

Quelle: Universität Rostock, Philosophische Fakultät, Dekan Prof. Dr. Sven Bruhn

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