Ab morgen: Maskenpflicht in Rostock & Warnemünde

Auf belebten Straßen und Plätzen in der Rostocker Stadtmitte sowie im Seebad Warnemünde muss ab morgen auch unter freiem Himmel eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden

10. Dezember 2020, von
Ab morgen: Maskenpflicht in Rostock & Warnemünde
Ab morgen: Maskenpflicht in Rostock & Warnemünde

Aktualisierung, 04.01.2021:

Die Pflicht zur Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung in Teilen der Innenstadt und von Warnemünde gilt ab morgen, Dienstag, 5. Januar 2021, ganztags ohne zeitliche Einschränkung.

Ab morgen gelten auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock strengere Corona-Auflagen. Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen hat heute Abend eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an öffentlichen Plätzen, das Ausschankverbot für alkoholische Getränke sowie die Besuche in Pflegeeinrichtungen regelt.

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 70,8 (Stand: 10. Dezember 2020) zählt Mecklenburg-Vorpommern als Risikogebiet. Gemäß der Landesvorgabe müssen alle Landkreise und kreisfreien Städte unabhängig vom eigenen Wert zusätzliche Corona-Maßnahmen ergreifen. Dies gilt auch für die Hansestadt Rostock, die aktuell mit einer 7-Tage-Inzidenz von 13,4 deutlich unter der Grenze für Risikogebiete liegt.

„Noch immer ist die Corona-Lage in Rostock relativ entspannt. Aber das kann sich leider täglich ändern“, sagt Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen. „Die neuen Maßnahmen sollen uns schützen. Wenn wir alle gemeinsam wie bisher aufeinander aufpassen, können wir auch die Herausforderungen dieser Welle meistern.“

Maskenpflicht in der Öffentlichkeit

Maskenpflicht in der Rostocker Innenstadt (Quelle: Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt)
Maskenpflicht in der Rostocker Innenstadt (Quelle: Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt)

Auf den folgenden Plätzen, Straßen und Wegen muss ab morgen (Freitag, 11. Dezember 2020) auch unter freiem Himmel eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden:

Stadtmitte:

  1. Gehweg Lange Straße ab Kreuzung Kuhstraße bis Faule Grube in Ost-West-Richtung
  2. Kuhstraße
  3. Pädagogienstraße
  4. Breite Straße
  5. Eselföterstraße
  6. Faule Grube
  7. Kröpeliner Straße ab Kröpeliner Tor bis Neuer Markt
  8. Universitätsplatz
  9. Rungestraße ab Kreuzung Kröpeliner Straße bis Kreuzung Rostocker Heide
Maskenpflicht in Warnemünde (Quelle: Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt)
Maskenpflicht in Warnemünde (Quelle: Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt)

Warnemünde:

  1. Am Bahnhof ab Kreuzung B103 über Bahnhofsbrücke bis Beginn der Kirchenstraße
  2. Am Strom (oberer und unterer Verlauf) ab Kreuzung Kirchenstraße/Bahnhofsbrücke bis Beginn der Westmole

Die Anordnung gilt täglich – außer an Sonn- und Feiertagen – in der Zeit von 10 Uhr bis 19 Uhr. Die Anordnung gilt ab dem 5. Januar 2021 ganztags ohne zeitliche Einschränkung (Aktualisierung, 04.01.2021). Davon ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

Landesweite Maskenpflicht juristisch nicht möglich

Eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit ist juristisch nicht umsetzbar, hatte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bereits heute Mittag nach einem kurzfristig einberufenen MV-Gipfel erklärt.

In einem anderen Bundesland sei ein Gerichtsurteil ergangen, das verlangt, dass die Straßen und Plätze, auf denen eine Maskenpflicht gilt, konkret benannt werden müssen. Solltet ihr in andere Städte fahren, informiert euch bitte, ob und wo dort eine Maskenpflicht besteht.

Alkoholausschank und Alkoholkonsum untersagt

Wie vom Land bereits am Dienstag angekündigt, wird der Ausschank von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken im gesamten Stadtgebiet untersagt.

Auf Plätzen, Straßen und Wegen, auf denen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, ist auch der Alkoholkonsum untersagt.

Kontaktbeschränkungen

Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen treffen. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

Besuche in Pflegeeinrichtungen

In Einrichtungen und Diensten der Pflege sowie in Angeboten der Eingliederungshilfe ist pro Bewohner nur noch ein Besucher gleichzeitig erlaubt. Beschäftige, Bewohner und Besucher sollen engmaschig getestet werden. Vom Land hieß es heute Mittag, dass Besuche nur noch mit negativem Test möglich sind. Fragt im Zweifel bitte bei der jeweiligen Einrichtung nach, wie die Besuchsregelung dort gehandhabt wird!

Verstärkte Kontrollen am Adventssonnabend in der Innenstadt

Maskenpflicht in der Innenstadt von Rostock - inzwischen hängen auch die Hinweisschilder.
Maskenpflicht in der Innenstadt von Rostock - inzwischen hängen auch die Hinweisschilder.

Da für den kommenden Adventssamstag viele Menschen in der Innenstadt erwartet werden, appelliert die Stadt insbesondere an die Einkaufszentren, Passagen und Kaufhäuser auf die maximal zulässige Anzahl von Besuchern zu achten. Sowohl der Kommunale Ordnungsdienst als auch die Polizei werden die Einhaltung dieser Regeln schwerpunktmäßig kontrollieren, kündigt die Stadtverwaltung an.

Innenminister Torsten Renz (CDU) hatte bereits am Dienstag speziell für die beiden kommenden Samstage verstärkte Kontrollen der Landespolizei angekündigt. „Der Weihnachtseinkauf soll nicht gehemmt werden“, erklärte Renz, die Einhaltung der Corona-Regeln jedoch verstärkt kontrolliert und durchgesetzt werden.

Spätestens ab Heiligabend, wenn möglich früher, soll der Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern komplett geschlossen werden, kündigte Schwesig heute Mittag an. Details sollen zeitnah in einer Konferenz der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgesprochen werden. Die Regelung soll bis zum 10. Januar gelten, lediglich Waren des täglichen Bedarfs sind davon ausgenommen.

Karten: Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

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