Am heutigen Nachmittag kam es im Bereich des Schwanenteichs in Rostock-Reutershagen zu einem größeren Polizeieinsatz.

Nach Hinweisen auf einen Mann, der Passanten verbal bedroht haben und dabei ein Messer mitgeführt haben soll, wurde die Person durch Polizeikräfte angetroffen. Dabei kam es zum Schusswaffengebrauch durch einen Polizeibeamten.

Der 36-jährige Tatverdächtige (polnischer Staatsbürger) wurde verletzt und zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.

Die Ermittlungen zum Sachverhalt wurden aufgenommen. Aufgrund des laufenden Verfahrens können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.

Quelle: Polizeipräsidium Rostock

Aktualisierung, 26.06.2026:

Nach einem Polizeieinsatz am gestrigen Donnerstag, den 25. Juni 2026, gegen 15:00 Uhr im als Naherholungsgebiet bekannten Bereich des Schwanenteichs in Rostock-Reutershagen dauern die Ermittlungen zu den genauen Tatumständen an.

Nach dem derzeitigem Ermittlungsstand handelte es sich bei dem Einsatz der Dienstwaffe durch den Polizeibeamten um eine erforderliche Abwehrhandlung im Rahmen einer Gefahrenlage.

Der 36-jährige Mann (polnische Staatsangehörigkeit) soll sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, mehrere Passanten sowie die alarmierten Polizeibeamten mit einem Messer bedroht haben. Trotz mehrfacher Aufforderungen und der Abgabe mehrerer Warnschüsse durch die eingesetzten Beamten soll der Beschuldigte den Aufforderungen der Polizei nicht Folge geleistet haben.

Zur Abwendung der von dem Beschuldigten unmittelbar ausgehenden Gefahr soll ein Polizeibeamter einen gezielten Schuss auf einen nicht lebensbedrohlichen Bereich des Körpers des Mannes abgegeben und ihn verletzt haben. Andere Personen wurden nicht verletzt.

Durch den Einsatz der Waffe konnte die Situation geklärt werden. Der Beschuldigte soll anschließend unmittelbar durch die eingesetzten Polizeibeamten erstversorgt und zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden sein. Bei der Durchsuchung der Person und seiner mitgeführten Sachen habe man neben dem Messer weitere spitze Gegenstände fest- und sichergestellt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Staatsanwaltschaft Rostock