Haushalt der Hansestadt Rostock für 2013 genehmigt
Innenministerium fordert 4 Millionen Euro Schuldenabbau für 2013, ab 2014 wieder einen jährlichen Abbau der Altlasten um mindestens 10 Millionen Euro
13. November 2013
Das Ministerium für Inneres und Sport hat über den Haushalt 2013 der Hansestadt Rostock entschieden, so dass dieser nunmehr nach Veröffentlichung in Kraft treten kann. Das sehr späte Inkrafttreten des Haushaltes 2013 ist hauptsächlich auf die erst Mitte Juni 2013 erfolgte Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Haushaltssatzung 2013 zurückzuführen.
Der Haushalt der Hansestadt Rostock mit hohen Gewerbesteuereinnahmen zeugt von der besonderen Wirtschaftskraft der größten Stadt des Landes im Vergleich zu anderen Städten. Gleichzeitig ist zu erkennen, dass die Stadt ihre eigene Verantwortung für ihre Finanzlage besser als in der Vergangenheit wahrnimmt. So ist der Haushalt jahresbezogen ausgeglichen. Allerdings belastet das Minus aus Vorjahren die Stadtkasse noch erheblich. Die Hansestadt finanziert die Fehlbeträge aus Vorjahren über sogenannte Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (vergleichbar mit einem Dispositionskredit für den privaten Bereich). Hier standen zu Jahresbeginn über 177 Mio. EUR zu Buche.
„Diese außerordentlich hohe Inanspruchnahme auf ein normales Maß zurückzuführen, bleibt die Hauptaufgabe der Hansestadt für die nächsten Jahre“, so Innenminister Lorenz Caffier. In diesem Jahr muss die Hansestadt Rostock mindestens 4 Mio. EUR zum Abbau der Fehlbeträge aus Vorjahren erbringen.
Minister Caffier betonte, dass er an dem vor drei Jahren gemeinsam mit der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und dem Oberbürgermeister Roland Methling festgelegten Weg zum Abbau der Altfehlbeträge weiterhin festhält. In den nächsten Jahren muss wieder ein jährlicher Abbau von mindestens 10 Mio. EUR das Ziel sein.
Quelle: Ministerium für Inneres und Sport MV
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