Bürgerentscheid zum Verholen des Traditionsschiffs zulässig
Das Innenministerium MV bestätigt die Zulässigkeit des Bürgerentscheids zur „probeweisen“ Verlegung des Traditionsschiffes in den Stadthafen
18. Februar 2014
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 14. Februar 2014 die Zulässigkeit des Bürgerentscheids zum Verholen des Traditionsschiffes bestätigt. Darüber informiert Oberbürgermeister Roland Methling. „Die Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt und auch Bedenken zum unterbreiteten Kostendeckungsvorschlag sind ausgeräumt“, so der Oberbürgermeister.
Das Innenministerium bestätigt in seiner Stellungnahme: „Das Alter der Sammlung der Unterschriften von mehr als drei Jahren stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht in Frage.“ Darüber hinaus wird festgestellt: „Auch der zwischenzeitlich (2011) gefasste Beschluss der Bürgerschaft zum Standort des Traditionsschiffes steht der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht entgegen.“ Das Ministerium weist darauf hin: „Fasst die Bürgerschaft – wie hier – einen das Ergebnis des Bürgerbegehrens präjudizierenden [Anmerkung: einer Entscheidung vorgreifenden] Beschluss, tut sie dies auf eigenes Risiko.“
„Die Vorlage für die Bürgerschaft ist damit entscheidungsreif“, unterstreicht der Oberbürgermeister.
Quelle: Hansestadt Rostock, Pressestelle
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