Ermittlungen gegen rechtsextremes Thiazi-Forum
Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das rechtsextreme „Thiazi“-Forums wurden heute in elf Bundesländern Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachtes der Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung durchgeführt
4. Juni 2014
In einem bei der Staatsanwaltschaft Rostock anhängigen Verfahrenskomplex sind am heutigen Morgen gegen 35 Beschuldigte wegen des Verdachtes der Bildung beziehungsweise der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden. Dabei haben Beamte des die Ermittlungen führenden Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern mit Unterstützung durch lokale Polizeikräfte in 12 Bundesländern insgesamt 38 Objekte (Wohn- und Geschäftsräume) durchsucht.
Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem mit mehr als 30.000 registrierten Benutzern ehemals bedeutendsten rechtsextremen und unter dem Namen „Thiazi“ bekannt gewordenen Internetforum. Über dieses wurden in einem Zeitraum von mehr als drei Jahren in erheblichem Umfang Schriften und Tonträger mit strafrechtlich relevantem Inhalt öffentlich verbreitet. Im Rahmen des Forums wurden verschiedene Diskussionsforen zu einer Vielzahl von Themen angelegt, in denen registrierte Benutzer insbesondere volksverhetzende Inhalte veröffentlichten. Dabei wurden auch solche rechtsextremistischen Lieder, Liedtexte und Musikalben veröffentlicht und zum Download ins Netz gestellt, die von der Bundesprüfstelle in die Liste für jugendgefährdende Medien ("Index") aufgenommen waren. Gegen die Betreiber des „Thiazi“-Forums hat die Staatsanwaltschaft Rostock bereits wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung Anklage vor dem Landgericht Rostock erhoben.
Im Zuge der Ermittlungen gegen die Betreiber des „Thiazi“-Forums konnten unter anderem die von den heutigen Durchsuchungen betroffenen Beschuldigten identifiziert werden. Sie stehen im Verdacht, das Forum durch Sach- und Geldspenden unterstützt oder aber innerhalb des Forums verbotene Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben.
Die bei den Durchsuchungen sichergestellten Gegenstände und Beweismittel, insbesondere Datenträger und Rechentechnik, werden bei dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet.
Quelle: Staatsanwaltschaft Rostock
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