DFB-Urteil für Hansa Rostock: Keine Choreographien, Fahnen und Banner
16.000 Euro Geldstrafe, keine Choreographien, Fahnen und Banner sowie ein drohendes Geisterspiel für Hansa Rostock, urteilt das Sportgericht des DFB nach verschiedenen Zuschauervorkommnissen
21. März 2016
Nach sieben verschiedenen Zuschauervorkommnissen in fünf Drittligaspielen zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 20. Februar 2016 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro belegt.
Ferner erhält der F.C. Hansa für alle Heimspiele bis Ende der Saison 2015/2016 ein Verbot für seine Fans auferlegt, Choreographien durchzuführen sowie Block- und Zaunfahnen und Banner zu verwenden. Zudem wird dem Klub auferlegt, dass er bis Ende der Spielzeit 2015/2016 bei allen Drittliga-Auswärtsspielen mindestens vier eigene qualifizierte Auswärts-Ordnungskräfte einsetzen muss.
Darüber hinaus wird die Bewährungszeit für ein Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“), wie es im vorangegangenen Sportgerichts-Urteil gegen Hansa Rostock vom 17. November 2015 verhängt wurde, von ursprünglich neun Monaten (bis einschließlich 17. August 2016) bis zum 28. Februar 2017 verlängert.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Der F.C. Hansa Rostock wird das Urteil nicht akzeptieren und Einspruch einlegen.
Quelle: F.C. Hansa Rostock
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