Choreoverbot und Geldstrafe - Urteil gegen Hansa Rostock weitgehend bestätigt

Höhere Geldstrafe, keine Choreographien, begrenzte Zuschauer auf der Südtribüne sowie drohendes Geisterspiel für Hansa Rostock – DFB-Sportgericht bleibt hart, erlaubt aber Fahnen und Banner

12. Mai 2016
DFB-Urteil gegen Hansa Rostock weitgehend bestätigt: 20.000 Euro, keine Choreographien, begrenzte Zuschauerzahl auf der Südtribüne - Fahnen und Banner aber erlaubt
DFB-Urteil gegen Hansa Rostock weitgehend bestätigt: 20.000 Euro, keine Choreographien, begrenzte Zuschauerzahl auf der Südtribüne - Fahnen und Banner aber erlaubt

Vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wurde heute (12. Mai 2016) unsere  Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 13. April 2016 verhandelt.  Der F.C. Hansa wurde von unserem Vorstandsmitglied Robert Marien, Veranstaltungsleiter Rainer Friedrich und unserem Vereins-Anwalt Gunnar Kempf vertreten, die in einer harten, aber sachlichen Verhandlung eine Änderung des Strafmaßes erreichen konnten.

Unter Vorsitz von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, wurde entschieden, dass der F.C. Hansa mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt wird.  Für die ersten fünf Heimspiele der kommenden Drittliga-Saison 2016/2017 wurde unseren Fans ein Choreo-Verbot auferlegt und die Zuschauerzahl auf der Südtribüne auf maximal 2000 Anhänger begrenzt.

Das Verbot, Block- und Zaunfahnen sowie Fan-Banner aufzuhängen, wurde hingegen aufgehoben.

Wie bereits vom DFB-Sportgericht entschieden, bleibt es bei einer Verlängerung der Bewährungszeit für ein Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) bis zum 28. Februar 2017.

Außerdem sind bis zum 31. Dezember 2016 bei allen Hansa-Auswärtsspielen vier eigene qualifizierte Auswärtsordnungskräfte einzusetzen.

Gegenstand der Verhandlung waren zudem Zuschauervorkommnisse bei drei weiteren Spielen des F.C. Hansa Rostock (in Großaspach, Würzburg und Mainz), deren Sanktionierung bereits in das geänderte Strafmaß eingeflossen ist.

„Wir müssen mit dem Ergebnis zufrieden sein. Das Bundesgericht ist unserer Argumentationslinie gefolgt ist und hat das Verbot von Block- und Zaunfahnen sowie Fan-Bannern aufgehoben. Unser Hauptanliegen konnte damit erfüllt werden. Auch die Entscheidung über das Strafmaß für die weiteren Fälle von Zuschauerverfehlungen, die heute neben dem Urteil des Sportgerichts auch gleich verhandelt wurden, können wir akzeptieren. Die Höhe der Einzelstrafen wäre deutlich höher angesetzt worden“, so Hansa-Vorstand Robert Marien.

Quelle: F.C. Hansa Rostock

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