Geldstrafe und Geisterspiel für Hansa Rostock

10.000 Euro Geldstrafe, ein Geisterspiel und fünf Heimspiele mit maximal 2.000 Zuschauern auf der Südtribüne – DFB-Sportgericht verurteilt Hansa Rostock für Zuschauer-Vorkommnisse in acht Spielen

23. Dezember 2016
Geldstrafe und Geisterspiel für Hansa Rostock (Foto: Archiv)
Geldstrafe und Geisterspiel für Hansa Rostock (Foto: Archiv)

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den F.C. Hansa Rostock nach Zuschauer-Vorkommnissen in insgesamt acht Spielen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss der F.C. Hansa Rostock ein Drittliga-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) austragen, und in den fünf Liga-Heimspielen danach dürfen als Auflage nur maximal 2.000 Zuschauer auf die Südtribüne des Ostseestadions.

Das Sportgericht widerrief damit die Strafaussetzung aus dem Sportgerichts-Urteil gegen Hansa Rostock vom 17. November 2015 („Geisterspiel“ auf Bewährung) unter Berücksichtigung der Bundesgerichts-Entscheidung vom 12. Mai 2016 (Verlängerung der Bewährungszeit bis zum 28. Februar 2017). Somit wird der F.C. Hansa Rostock sein erstes Heimspiel nach der Winterpause gegen den SSV Jahn Regensburg (28.01.2017, 14 Uhr Ostseestadion) unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen müssen. Ferner wird die Zuschauerzahl auf der Südtribüne in den Liga-Heimspielen gegen den Halleschen FC am 19. Februar 2017, den VfR Aalen am 4. März 2017, Fortuna Köln am 15. März 2017, den SC Paderborn am 25. März 2017 und den MSV Duisburg am 5. April 2017 auf 2.000 begrenzt.

Dem Urteil liegen Vorkommnisse in den Heimspielen gegen Preußen Münster, Fortuna Düsseldorf (DFB-Pokal) und den SV Werder Bremen II sowie bei den Auswärtsspielen beim VfR Aalen, Fortuna Köln, SC Paderborn und beim 1. FC Magdeburg zu Grunde. Die jüngsten Vorkommnisse beim Auswärtsspiel gegen Rot-Weiß Erfurt sind mit Rechtskraft der oben genannten Strafe abgegolten. Gegen den FCH liegen somit keine weiteren offenen Verfahren vor.

Robert Marien, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock: „Nach den wiederholten Vorkommnissen innerhalb der Bewährungszeit war uns bewusst, dass uns eine sehr hohe Strafe erwartet. Auch wenn uns das Urteil natürlich sehr trifft, ist es nach den Vorkommnissen nur gerecht und wir können froh sein, dass sich der DFB in den vielen Gesprächen so kooperativ, fair und auch lösungsorientiert gezeigt hat. Es ist extrem ärgerlich und enttäuschend, dass der F.C. Hansa und der Großteil seiner Fans nun die Verantwortung dafür tragen müssen, dass Einzelne ohne Rücksicht auf Verluste auf dem Rücken des Vereins ihre ganz spezielle Art des ‚Fanseins‘ ausleben und damit eine Bestrafung aller in Kauf genommen haben. Nun tragen wir den unrühmlichen Stempel, der erste deutsche Profiverein mit zwei Geisterspielen zu sein.“

Der wirtschaftliche Schaden aus dem „Geisterspiel“ wird sich nach ersten Einschätzungen auf eine Summe zwischen 250.000 – 300.000 Euro belaufen.

„Ermittelte Straftäter können sich darauf einstellen, dass der F.C. Hansa sie zur Verantwortung ziehen und Regressforderungen geltend machen wird. Zudem werden wir weiterhin alle Möglichkeiten der Kommunikation und des Dialoges nutzen, um weiter dafür zu sensibilisieren, welcher Schaden dem Verein durch Fehlverhalten entsteht. Die Vorkommnisse werden wir natürlich auch in unserem Mitgliederbeirat thematisieren“, so Marien weiter.

Der F.C. Hansa hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Der Verein trägt die Kosten des Verfahrens.

Quelle: F.C. Hansa Rostock e.V.

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