Zwei Strafvollstreckungen am Seehafen Rostock
Ein wegen Diebstahls verurteilter Mann musste gestern nach einer Kontrolle im Seehafen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, ein anderer konnte seine Geldstrafe begleichen
31. Januar 2018
Am 30.01.2018 wurde in den Morgenstunden bei der Einreise aus Schweden ein 24-jähriger Rumäne am Seehafen Rostock durch die Bundespolizei kontrolliert. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl. Wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,- EUR oder Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt worden. Der Mann konnte zahlen und seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Anders erging es einem 34-jähriger Marokkaner, der am Nachmittag nach Dänemark reisen wollte. Wegen Diebstahls war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.490,-EUR oder ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 149 Tagen verurteilt worden. Der Mann konnte nicht zahlen und wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert
Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock
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