Schwarzfahrer muss Geldstrafe im Gefängnis absitzen
Ein wegen „Schwarzfahrens“ zu 1050,00 Euro Geldstrafe verurteilter Rostocker konnte seine Strafe nicht zahlen und musste ins Gefängnis einziehen
18. Januar 2013
Ein 23-jähriger Rostocker wurde durch Bundespolizisten am gestrigen Abend um 21:00 Uhr auf dem Hauptbahnhof Rostock festgestellt, der per Haftbefehl gesucht wurde.
Der Mann war wegen „Schwarzfahrens“ in Halle/S. zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1050,00 Euro verurteilt worden. Da der Rostocker die Geldstrafe nicht zahlen konnte, musste er nun für 97 Tage in das Gefängnis einziehen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock
Die Überschrift ist irreführend … es entsteht der Eindruck als wenn man wegen Schwarzenfahrens generell ins Gefängnis müsse.
Was bitte ist denn an „muss Geldstrafe im Gefängnis absitzen“ irreführend? Er hat eine Geld- und eben keine Haftstrafe bekommen (und auch das wohl kaum für ein- oder zweimal schwarzfahren) und muss nun eben diese Geldstrafe als Ersatzhaft absitzen, weil er sie nicht bezahlt.
Die Überschrift ist keineswegs irreführend. Es ist zudem Gang und Gäbe, nicht gezahlte Geldstrafen über Haftstrafen abzugleichen. Ob nun schwarzfahren, nicht gezahlter Unterhalt, Hundesteuer etc pp.