150 Euro Begrüßungsgeld für Auszubildene
Wer wegen seiner Ausbildung erstmalig seinen Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nach Rostock verlegt, erhält bei der Anmeldung im Ortsamt 150 Euro Begrüßungsgeld
31. Juli 2018
Wer wegen seiner Ausbildung erstmalig seinen Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nach Rostock verlegt, erhält bei der Anmeldung in einem der fünf Ortsämter ein Begrüßungsgeld in Höhe von 150 Euro. Darüber informiert das Stadtamt.
„Mit diesem Angebot wollen wir den jungen Menschen motivieren, die in unserer Stadt Teile berufliche Ausbildung absolvieren, sich auch als Einwohnerin bzw. Einwohner registrieren zu lassen“, unterstreicht Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski. „Zugleich ist dies ein Betrag für mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung kommunaler Leistungen, denn dadurch erhöhen sich die Zuwendungen an die Stadt, die auf der Basis der Einwohnerzahl geleistet werden.“
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hatte mit Beschluss vom 12. Juli 2017 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, das entsprechende Angebot für Studierende auch auf Auszubildende auszudehnen. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2017 wurde das entsprechende Konzept der Verwaltung dann bestätigt.
„Insgesamt sind dafür allein in diesem Jahr 360.000 Euro für Studierende und 45.000 Euro für Auszubildende im städtischen Haushalt eingeplant“, so Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski.
Ortsämter in Rostock:
- Ortsamt Nordwest 1
Albrecht-Tischbein-Straße 48, 18109 Rostock-Groß Klein - Ortsamt Nordwest 2
Warnowwallee 30, 18107 Rostock-Lütten Klein - Ortsamt West
Goerdelerstraße 53, 18069 Rostock-Reutershagen - Ortsamt Ost
Jawaharlal-Nehru-Straße 33, 18147 Rostock-Toitenwinkel - Ortsamt Mitte
Neuer Markt 1 A, 18055 Rostock-Stadtmitte
Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Pressestelle
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