Weitere Corona-Lockerungen in MV

Ab dem 10. Juli werden die Corona-Auflagen in Mecklenburg-Vorpommern weiter gelockert – die Kontaktbeschränkungen fallen, der Mund-Nasen-Schutz bleibt vorerst Pflicht

30. Juni 2020, von
Weitere Corona-Lockerungen in MV ab Juli
Weitere Corona-Lockerungen in MV ab Juli

Kontaktbeschränkung und Mund-Nasen-Schutz

Die Kontaktbeschränkungen sollen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem 10. Juli auslaufen. „Zukünftig kann jeder Bürger/jede Bürgerin wieder selbst entscheiden, mit wem und wann er oder sie sich treffen“, erklärt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Wir wollen die Kontaktbeschränkung auf zehn Personen aufgeben.“ Es gilt jedoch weiterhin das Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird weiterhin empfohlen. Im Öffentlichen Personennahverkehr, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen o.ä. bleibt die Pflicht zum Tragen bestehen.

Eine Taskforce soll innerhalb der nächsten 14 Tage mögliche Lockerungen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel untersuchen.

Gastronomie und Tourismus

Statt bis Mitternacht dürfen Restaurants ihre Gäste künftig bis 2 Uhr nachts bewirten, für Familienfeiern gibt es keine Sperrstunde. Clubs und Diskotheken bleiben vorerst weiter geschlossen. Buffets werden wieder erlaubt, für Mitarbeiter und Gäste gilt hier jedoch die Maskenpflicht – außer bei Familienfeiern, auf denen auch wieder getanzt werden darf.

Der individuelle Tagestourismus bleibt für Gäste aus anderen Bundesländern weiterhin untersagt. Als Einstieg in den Tagestourismus werden Busreisen jedoch ab nächster Woche erlaubt, erklärt Wirtschaftsminister Harry Glawe. Das Abstandsgebot gilt in Reisebussen nicht, Masken müssen jedoch getragen und die Daten der Reisenden erfasst werden, um Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Indoorspielplätze dürfen künftig wieder öffnen. Auch Floh-, Trödel- und andere Spezialmärkte sind mit entsprechendem Hygienekonzept wieder erlaubt.

Veranstaltungen und Messen

Großveranstaltungen ab 1.000 Personen bleiben weiterhin untersagt, ansonsten sind jetzt bis zu 200 Teilnehmer (innen) bzw. 500 Teilnehmer (außen) erlaubt. Mit einer Ausnahmegenehmigung ist eine Verdopplung auf 400 bzw. 1.000 Besucher möglich.

Auch Messen sind wieder gestattet. Es gilt die o.g. Beschränkung bzgl. der Besucherzahl sowie zusätzlich eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Besucher.

Sport

In allen Sportarten sind sowohl Training als auch Wettkämpfe wieder möglich, gibt Sozialministerin Stefanie Drese bekannt. Bei Wettkämpfen im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport sind künftig bis zu 200 (innen) bzw. 500 (außen) Personen erlaubt. Im Spitzen- und Berufssport gelten vorerst weiterhin die überregionalen Vorgaben.

Kita und Hort

Kindertagesstätten sollen vom 1. August an vom eingeschränkten Regelbetrieb in den regulären Regelbetrieb übergehen. Es gibt keine strenge Gruppentrennung mehr, offene Konzepte sind in den Einrichtungen wieder möglich. Dies gilt auch für die Hortbetreuung von Grundschülern.

Für Lehrer und Erzieher sind begleitende Corona-Tests vorgesehen. Das pädagogische Personal kann sich an Terminen – von der letzten Sommerferienwoche bis zu den Herbstferien – freiwillig testen lassen. Zusätzlich ist eine wissenschaftlich begleitete Kohortentestung an ausgewählten Schulen und Kindergärten in Rostock und Greifswald geplant.

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