Corona-Regeln: Was bis Jahresende in MV gilt

Der Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember 2020 verlängert, Treffen sind nur noch zwischen fünf Personen erlaubt – von Weihnachten bis Neujahr gibt es Ausnahmen

25. November 2020, von
Corona-Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember verlängert - was bis Jahresende in MV gilt
Corona-Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember verlängert - was bis Jahresende in MV gilt

Der aktuelle Teil-Lockdown in Deutschland wird mindestens bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt. „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung“, so Merkel, „Geduld, Solidarität, Disziplin werden noch einmal auf eine harte Probe gestellt.“

In Mecklenburg-Vorpommern bleibt aufgrund der Infektionszahlen fast alles so, wie es aktuell gilt. Es gibt kaum Verschärfungen, allerdings auch noch keine Lockerungen.

Private Treffen nur noch mit fünf Personen

Die Daten würden zeigen, dass die Infektionen insbesondere dort zunehmen, wo wir uns privat treffen, erklärt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Deshalb dürfen sich künftig statt bislang zehn nur noch fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei jedoch nicht mehr mitgezählt.

Von Weihnachten bis Neujahr sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar können sich zehn Personen unabhängig vom Hausstand treffen. Auch hier werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt, erläutert Schwesig, „sodass die meisten Familienfeiern zu Weihnachten stattfinden können“.

Schulen und Kitas bleiben wie bisher geöffnet

Für Kitas und Schulen ändert sich vorerst nichts, es bleibt weiterhin beim Präsenzunterricht. Klassenteilung oder Hybridunterricht sind nur für Super-Hotspots, d.h. Kreise mit einer 7-Tages-Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner) von über 200, vorgesehen, wovon Mecklenburg-Vorpommern derzeit weit entfernt ist. Ferienbeginn ist wie geplant am 19. Dezember. Auch der Kinder- und Jugendsport bleibt – je nach Kreis – weiterhin erlaubt.

Sollte es zu Corona-Infektionen an den Einrichtungen kommen, schicken die Gesundheitsämter wie bisher einzelne Klassen oder Kohorten in Quarantäne. Verbessert werden soll die Teststrategie. Wenn es genügend Schnelltests gibt, kann die Quarantänedauer künftig verkürzt werden, kündigt Schwesig an.

Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

Es bleibt bei den im November erfolgten Schließungen. Gastronomie, Theater, Kinos, Sportstudios u.ä. dürfen weiterhin nicht öffnen. Auch wenn es für Inhaber und Mitarbeiter hart sei und viele Einrichtungen gute Schutzkonzepte haben, ist das primäre Ziel, Kontakte zu vermeiden, so Schwesig. „Klar ist aber auch, dass es dafür weitere Wirtschaftshilfen geben muss“, betont die Ministerpräsidentin. Wenn es in Ländern keine Verbesserung bei den Infektionszahlen gibt, können die Schließungen über den 20. Dezember hinaus bis zum Januar fortgesetzt werden.

Für den Einzelhandel haben die Ministerpräsidenten eine Verschärfung für große Geschäfte vereinbart. Ab 800 Quadratmetern ist nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter Fläche erlaubt, bei kleinen Geschäften weiterhin pro zehn Quadratmeter. In Mecklenburg-Vorpommern gilt diese Verschärfung aufgrund der niedrigen Inzidenz vorerst jedoch nicht.

Kein generelles Feuerwerksverbot an Silvester

Ein generelles Feuerwerksverbot wird es an Silvester nicht geben. Für belebte Plätze, an denen es zum Jahreswechsel erwartungsgemäß zu größeren Menschenansammlungen kommt, ist jedoch ein Verbot möglich.

In Rostock könnte dies insbesondere für den Stadthafen sowie die Promenade und den Strand in Warnemünde gelten. Der Ortsbeirat fordert hier – unabhängig von Corona – schon länger ein Böllerverbot, da Reste des Feuerwerks nicht nur ins Wasser gelangen, sondern sich – vom Sand verdeckt – noch nach Monaten am Strand finden.

Lockerungen bei niedrigen Inzidenzen möglich

Bundesländer, die deutlich unter einer 7-Tages-Inzidenz von 50 liegen, können Lockerungen vornehmen. In Kreisen mit einem Wert über 200 müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Aktuell liegen mit Mecklenburg-Vorpommern (46,9) und Schleswig-Holstein (47,0) nur zwei Bundesländer knapp unter der Grenze von 50. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 139,6.

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