Corona-Lockdown light: Was jetzt in MV gilt

Um die Corona-Ausbreitung einzudämmen, wird das öffentliche Leben auch in Mecklenburg-Vorpommern wieder heruntergefahren – was ab dem 2. November erlaubt und verboten ist

28. Oktober 2020, von
Corona-Lockdown: Was jetzt in MV gilt
Corona-Lockdown: Was jetzt in MV gilt

Aktualisierung, 31.10.2020: Die aktuellen Regeln findet ihr hier.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich heute in ihrer Videokonferenz auf einen als „Wellenbrecher“ bezeichneten deutschlandweiten Teil-Lockdown geeinigt, der am Montag in Kraft treten soll.

Neben strengen Kontaktbeschränkungen wird das öffentliche Leben vor allem im Freizeitbereich weitgehend heruntergefahren. Die beschlossenen Maßnahmen gelten deutschlandweit und sind bis Ende November befristet.

Anzahl der Corona-Infektionen steigt auch in MV

„Die Corona-Lage hat sich in den letzten Tagen in ganz Deutschland verschärft, auch in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Mit einer Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner) von 144 hat MV zwar weiterhin die geringsten Zahlen im Bundesvergleich, mit Vorpommern-Greifswald hat heute jedoch auch bei uns der erste Kreis die kritische Marke von 50 bei der 7-Tages-Inzidenz überschritten und gilt damit als Risikogebiet.

Mit fast 15.000 Neuinfektionen gab es am Mittwoch einen neuen Rekordwert in Deutschland. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben wir heute mit 160 Neuinfizierten den bisher höchsten Tageswert“, so die Ministerpräsidentin. „Die zweite Welle ist da. Sie ist heftig und wuchtig in ganz Deutschland und auch wir in Mecklenburg-Vorpommern bleiben nicht davon verschont.“

Es gehe darum, im November die Kontakte zu reduzieren und zu verzichten, „damit wir im Dezember, im Weihnachtsmonat, mit unseren Familien zusammen sein können und damit auch die Wirtschaft gerade den Weihnachtsmonat gut erleben kann“, so Schwesig.

Kontaktreduzierung

„Die Maßnahme ist Kontakte reduzieren, Kontakte reduzieren, Kontakte reduzieren“, stellte Schwesig klar. Ab Montag dürfen nur noch zwei Hausstände zusammenkommen, insgesamt maximal zehn Personen.

Gastronomie, Hotellerie und Reisen

Auf private Reisen soll möglichst komplett verzichtet werden. Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht mehr gestattet.

Restaurants, Bars und Kneipen müssen ab Montag schließen und dürfen Essen nur noch zum Abholen oder per Lieferdienst anbieten. Unternehmer sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat erstattet bekommen.

Trotz guter Hygienekonzepte reichen die Schutzmaßnahmen zurzeit nicht aus, um die Kontakte zu reduzieren, warb Schwesig um Verständnis bei der Branche. „Die Lage hat sich geändert, schneller als es die schlechtesten Prognosen vorhersahen.“

Sport und Freizeit

„Wir müssen außerdem einen großen Teil der Freizeit wieder einschränken“, so Schwesig. Theater, Kinos, Messen, Freizeitparks, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios müssen ab Montag geschlossen bleiben.

Sportliche Betätigungen im Amateur- und Freizeitbereich sind nur noch allein, zu zweit oder mit der eigenen Familie gestattet. Sportveranstaltungen im Profibereich müssen ohne Zuschauer stattfinden.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden komplett untersagt.

Schulen und Kitas

Schulen und Kitas sollen weiterhin geöffnet bleiben. Einschränkungen gibt es – wie bisher – nur an Einrichtungen mit Corona-Infektionen. Schwesig appellierte an die Familien, „auf viele Dinge außerhalb von Schule und Kita zu verzichten, sodass Kita und Schule funktioniert“.

Geschäfte und Friseure auf, Kosmetikstudios zu

Anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr dürfen alle Geschäfte des Groß- und Einzelhandels weiterhin öffnen. Die Anzahl der Kunden wird jedoch beschränkt – je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist nur ein Kunde erlaubt.

Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen müssen Kosmetik- und Tattoostudios schließen, Friseure und Podologen (Fußpflege) dürfen hingegen weiterhin öffnen. Dies gilt auch für Logopäden sowie Physio- und Ergotherapeuten.

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