Corona: Besuchsverbot an der Unimedizin

Aufgrund steigender Corona-Fallzahlen gilt an der Universitätsmedizin Rostock ein generelles Besuchsverbot – Ausnahmen gibt es nur nur für Kinder und Patienten, die im Sterben liegen.

31. März 2021
Corona: Besuchsverbot an der Unimedizin (Foto: Archiv)
Corona: Besuchsverbot an der Unimedizin (Foto: Archiv)

Die Universitätsmedizin Rostock verschärft wegen der steigenden Corona-Fallzahlen in und um Rostock sowie der Zunahme der britischen Mutation ab sofort erneut ihre Besucherregeln.

Besuche bei stationär aufgenommenen Patienten sind nur noch auf der Palliativstation abhängig von der individuellen Patientensituation zulässig. Zudem dürfen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihr krankes minderjähriges Kind besuchen. Auch Besuche bei Patienten, die im Sterben liegen, sind möglich.

Angehörige werden gebeten, dies mit der jeweiligen Station im Vorfeld abzusprechen.

„Ein generelles Besuchsverbot auszusprechen, fällt uns nicht leicht. Daher haben wir auch die Vorgaben gelockert, als es die Corona-Lage zugelassen hat. Jedoch müssen wir unsere Patienten und auch unsere Mitarbeiter vor möglichen Infektionen und Kontakt mit dem Corona-Virus schützen“, erklärt Prof. Christian Schmidt, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender.

„Stark regulierte Besuchsmöglichkeiten sind für Angehörige natürlich belastend“, so Schmidt. Regelmäßigen Kontakt können die stationären Patienten und ihre Angehörigen über die kostenfreien Telefone an ihrem Bett halten. Auch WLAN wird in fast allen Klinikbereichen kostenlos angeboten.

Quelle: Universitätsmedizin Rostock

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