Kernfamilie gesucht – MV-Urlaub in Corona-Zeiten

Der Tourismus in MV bleibt bis Neujahr weitgehend untersagt, nur Besucher aus der Kernfamilie dürfen zwischen den Festtagen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen übernachten

30. November 2020, von
Im Corona-Shutdown ist auch das Hotel Neptun in Rostock-Warnemünde geschlossen - zum ersten Advent erstrahlte gestern ein Tannenbaum an der Fassade
Im Corona-Shutdown ist auch das Hotel Neptun in Rostock-Warnemünde geschlossen - zum ersten Advent erstrahlte gestern ein Tannenbaum an der Fassade

„Suche Urlaub über Weihnachten an der Küste“, schreibt ein Nutzer auf Facebook. „Biete mich als neuen Teil einer Kernfamilie an der Ostsee an. Enkel, Sohn oder was auch immer.“ Was nicht ganz ernst gemeint ist, offenbart das Dilemma: Touristen möchten zwischen Weihnachten und Neujahr an die Ostsee kommen, Hotels würden gern Gäste empfangen.

Corona-bedingt wird beides mindestens bis Anfang 2021 kaum möglich sein. Übernachtungsangebote sind in Deutschland weiterhin nur für „notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke“ erlaubt. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder letzte Woche mit Bundeskanzlerin Angela Merkel geeinigt.

Gastronomie und Hotellerie in MV weiter im Shutdown

Dies gilt auch im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern. Hotels und Restaurants bleiben voraussichtlich bis in den Januar hinein weiter geschlossen, auch wenn die Maßnahmen rechtlich vorerst nur bis zum 20. Dezember gelten.

Bundesländer, die deutlich unter einer 7-Tages-Inzidenz von 50 liegen, können zwar Lockerungen vornehmen, doch selbst Mecklenburg-Vorpommern liegt mit einem Wert von 47,1 nur knapp unter dieser Grenze und der Bundesdurchschnitt (135,5) ist derzeit fast dreimal so hoch (Stand: 29.11.2020).

„Wir bleiben bei den Einreisebeschränkungen hart“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Samstag nach dem MV-Gipfel. Aus anderen Bundesländern dürfen weiterhin nur Mitglieder der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern) kommen. „Das gilt auch für Weihnachten und den Jahreswechsel“, so Schwesig.

Übernachtungen für Kernfamilie über die Festtage möglich

Zwischen Weihnachten und Neujahr soll es eine Ausnahme bei den Übernachtungen geben. Angehörige der Kernfamilie, die über die Festtage zum Familienbesuch nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, dürfen bis zu drei Nächte in Hotels verbringen.

Ob jemand zur Kernfamilie gehört, lässt sich allerdings nur schwer kontrollieren. Selbst als im Frühjahr der Tagestourismus untersagt war, kamen Urlauber mit gefälschten Buchungsbestätigungen ins Land. Hier muss an die Vernunft aller appelliert werden!

Übernachtungen für einheimische Bevölkerung noch ungewiss

„Ob wir Urlaub ermöglichen können für die einheimische Bevölkerung“, so Schwesig, „das werden wir Mitte Dezember entscheiden.“ Einwohner von Mecklenburg-Vorpommern dürfen sich innerhalb des Landes zwar derzeit frei bewegen, da Hotels und andere Beherbergungsbetriebe jedoch keine Urlaubsgäste aufnehmen dürfen, sind mehrtägige Reisen auch im eigenen Bundesland kaum möglich.

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