Corona-Ampel in MV steigt wieder auf „Rot“

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen den dritten Tag in Folge landesweit über neun liegt, gilt ab Montag in ganz Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Warnstufe „Rot“

19. Februar 2022, von
Corona-Ampel in MV zeigt auf „Rot“ - ab Montag gelten auch in Rostock wieder schärfere Corona-Schutzmaßnahmen
Corona-Ampel in MV zeigt auf „Rot“ - ab Montag gelten auch in Rostock wieder schärfere Corona-Schutzmaßnahmen

Am Mittwoch haben sich Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz auf einen Drei-Stufen-Plan für Corona-Lockerungen verständigt. Bevor es so weit ist, treten in Mecklenburg-Vorpommern am Montag jedoch wieder schärfere Maßnahmen in Kraft.

Seit Donnerstag liegt die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen über dem Schwellenwert von neun (Stand heute: 9,5). Damit treten ab dem übernächsten Tag die Schutzmaßnahmen der Corona-Warnstufe 4 („Rot“) in Kraft. Dies gilt im gesamten Bundesland, insbesondere auch in der Hansestadt Rostock, wo die Corona-Ampel eigentlich noch auf Orange steht.

Gemäß der Corona-Landesverordnung treten u.a. die folgenden Maßnahmen ab Montag in Kraft:

Schwimmhallen, Sport, Musik- und Tanzschulen

Schwimm- und Spaßbäder stehen in Warnstufe Rot nur noch für Beherbergungsgäste, vereinsbasierte Angebote in geschlossenen Gruppen (max. 15 Personen), den schulischen Schwimmunterricht sowie den Spiel- und Wettkampfbetrieb (max. 100 Personen) offen.

Beim Vereinssport sind lediglich Trainingsangebote für geschlossene Gruppen (max. 15 innen, 25 außen) möglich. Im Spiel- und Wettkampfbetrieb liegen die Grenzen bei 100 innen bzw. 200 außen. Es gilt die 2G-Plus-Erfordernis.

In Tanzschulen sind ebenfalls nur geschlossene Gruppen (max. 15 innen, 25 außen) mit 2G-Plus erlaubt. Dies gilt auch für Musik- und Jugendkunstschulen.

Kinos, Theater, Konzerthäuser

Statt bis zu 50 Prozent darf die Kapazität in Kinos, Theatern und Konzerthäusern nur noch höchstens zu 30 Prozent ausgelastet werden. Es gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung, zudem müssen Zuschauer eine FFP2-Maske tragen.

Zoos, Volksfeste, Tourismus & Freizeit

In den Außenbereichen von Zoos, Tier- und Vogelparks sowie botanischen Gärten gilt wieder die 2G-Regel, in den Innenbereichen 2G-Plus sowie eine FFP2-Maskenpflicht.

Volksfeste, Zirkusse, Freizeitparks (Schausteller), Indoorspielplätze sowie Märkte ohne überwiegenden Verkauf von Lebensmitteln sind in Warnstufe „Rot“ untersagt. Dies gilt auch für tourismusaffine Dienstleistungen im Innenbereich (Ausnahme: Reisebusse und Fahrgastschiffe). Im Außenbereich sind weiterhin Angebote für bis zu zehn Personen unter 2G-Plus erlaubt.

Kontaktbeschränkungen

An den bestehenden Kontaktbeschränkungen ändert sich nichts. Bei privaten Treffen von Geimpften und Genesenen sind maximal zehn Personen erlaubt, Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden nicht mitgezählt. Die Beschränkung soll ab dem 24. Februar komplett entfallen. Ungeimpfte dürfen sich weiterhin nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Geschlossene Gesellschaften in Gaststätten und gewerblich organisierte private Zusammenkünfte sind in Stufe „Rot“ allerdings auch für geimpfte und genesene Personen untersagt.

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