Silvesterfeuerwerke nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Das Stadtamt der Hansestadt Rostock gibt Hinweise zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerken 2016 in Rostock und Warnemünde – die Unimedizin warnt vor Augenverletzungen durch Böller

29. Dezember 2016
Hinweise zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerken 2016 in Rostock
Hinweise zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerken 2016 in Rostock

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages, vom 31. Dezember 2016, bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens, dem 1. Januar 2017, abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Alljährlich müssen die Feuerwehren und der Rettungsdienst der Hansestadt Rostock zum Jahreswechsel besonders oft ausrücken. Häufig durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Die Raketen, Knallkörper oder Verbundfeuerwerke müssen, bevor sie auf den europäischen Markt dürfen, auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. „Um das eigene Silvesterfeuerwerk sicher zu verwenden und zu genießen, sollten Verbraucher daher nur geprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland kaufen“, sagt Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM).

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung eine Registrierungsnummer für Silvesterfeuerwerk und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle besitzen. Außerdem muss die kleinste Verpackungseinheit eine deutsche Gebrauchsanweisung enthalten. Bei Unklarheiten kann die aufgedruckte Nummer auf der Internetseite unter der Adresse www.bam.de überprüft werden. Dort sind sämtliche in Deutschland von den jeweiligen Herstellern angezeigten Feuerwerksartikel aufgeführt.

Neben den zugelassenen Feuerwerksartikeln gelangen jedoch nach wie vor auch illegale Pyrotechnikartikel nach Deutschland. Vor dem Gebrauch dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt die BAM ausdrücklich. Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung dürfen verwendet werden! Einmal angezündete Feuerwerkskörper, die nicht funktionieren, sollten nicht noch einmal verwendet werden. Das Feuerwerk kann später explodieren. Raketen müssen von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben gestartet werden und dürfen sich nicht gegen Menschen und Tiere richten. Fenster und Balkontüren sollten während des Feuerwerks geschlossen bleiben. Auf den Balkonen sollten keine brennbaren Gegenstände gelagert werden.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, sollte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.

Augenarzt warnt: Zu Silvester drohen Verletzungen durch Knaller

Verletzungen durch Feuerwerkskörper gibt es an jedem Jahresende zu beklagen. Besonders gefährdet: Kinder. Prof. Dr. Anselm Jünemann, Direktor der Augenklinik der Unimedizin Rostock, ruft zur Vorsicht auf. „Zu den häufigsten Augenverletzungen durch Feuerwerk zähen Verletzungen der Hornhaut, Blutungen oder Lidverbrennungen“, sagt der Mediziner. „Außerdem können Splitter ins Auge dringen.“ Diese Verletzungen führten zwar nicht immer zum Erblinden. „Schäden im Auge müssen aber oft operiert werden“, so Jünemann. „Krankenhausaufenthalte und ein langwieriger Heilungsprozess sind keine Seltenheit.“

60 bis 70 Prozent der Patienten mit Feuerwerksverletzungen sind Kinder unter 14 Jahren, weiß der Arzt. „Sie haben genau die richtige Augenhöhe für Querschläger in Menschenmengen.“ Daher rät er Eltern: „Lassen Sie Ihre Kinder beim Feuerwerk zusehen – aber nicht mit Böllern hantieren.“

Feuerwerkskörper sollten Jünemanns Empfehlung nach kühl und trocken bis zur Feier gelagert und dann die Gebrauchsanweisung aufmerksam befolgt werden. „Am besten, man liest sie schon am Nachmittag bei kühlem Kopf“, sagt der Klinikchef. Knaller sollten nicht zu nah am Körper, in der Hand oder in dichten Menschenmengen gezündet werden. Von Eigenkreationen oder nicht zugelassenen Knallkörpern rät er generell ab.

Neben den Augen besteht beim Knallern auch für das gesamte Gesicht, Ohren, Haut und die Hände Gefahr. Wer trotz aller Vorsicht eine Verletzung erlitten hat, sollte Ruhe bewahren und die betroffene Körperstelle nicht berühren. „In jedem Fall so schnell wie möglich den Notarzt aufsuchen“, so Jünemann. „Je eher die Verletzung behandelt wird, desto besser sind die Aussichten auf Heilung.“

Quelle: Hansestadt Rostock, Pressestelle / Universitätsmedizin Rostock

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