Silvesterfeuerwerk 2025 in Rostock – Zeiten, Regeln und Verbote
Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken ist zum Jahreswechsel 2025/2026 in Rostock weitgehend erlaubt – jedoch sind bestimmte Zeiten, Abstände und Verbote zu beachten.
28. Dezember 2025, von Olaf
Raketen, Böller, grelle Farben am Nachthimmel – für viele gehört das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel einfach dazu. Für andere ist es vor allem eines: laut, gefährlich und eine Belastung für Mensch, Tier und Umwelt. Auch zum Jahreswechsel 2025/2026 bleibt das Thema in Rostock umstritten.
Grundsätzlich gilt: Ein generelles Feuerwerksverbot gibt es in der Hanse- und Universitätsstadt weiterhin nicht. Wer jedoch privat Feuerwerk abbrennen möchte, muss sich an klare Regeln halten.
Wann Feuerwerk in Rostock gezündet werden darf
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, also klassisches Silvesterfeuerwerk, dürfen am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 ohne zeitliche Einschränkung gezündet werden. Das sieht die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz vor.
Anders sieht es bei reinen Knallkörpern aus: Böller dürfen in Rostock nur in einem begrenzten Zeitfenster gezündet werden – vom 31. Dezember 2025, 16 Uhr, bis zum 1. Januar 2026, 6 Uhr. Die Stadt hat diese Einschränkung per Allgemeinverfügung festgelegt.
Wo Feuerwerk in Rostock tabu ist
Unabhängig von der Uhrzeit gelten feste Verbotszonen. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden ist das Abbrennen von Feuerwerk ganzjährig untersagt.
Zusätzlich verbietet die Stadt den Einsatz von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Umkreis von 200 Metern um Tankstellen, Tankanlagen sowie stroh- und reetgedeckte Gebäude.
Eine Sonderregel gilt zudem in Warnemünde: Beim Turmleuchten am Neujahrstag ist das Mitführen von Feuerwerkskörpern ausdrücklich verboten.
Schutz- und Ruhezonen vor Silvesterfeuerwerk in Rostock – politische Debatte vertagt
Ob es künftig weitere Einschränkungen geben wird, ist derzeit offen. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen.Volt“ hat einen Antrag zur „Einrichtung von Schutz- und Ruhezonen bei Silvesterfeuerwerk“ in die Bürgerschaft eingebracht. Eine Entscheidung darüber wird allerdings erst im kommenden Jahr erwartet.
Kern des Antrags ist eine weitreichende Maßnahme: Der gesamte Strandbereich soll zur Schutzzone erklärt werden, um Strand und Ostsee vor den Folgen privaten Feuerwerks zu bewahren. Zusätzlich soll in jedem Stadtteil mindestens eine Ruhezone ausgewiesen werden, in der privates Feuerwerk vollständig untersagt ist.
Während die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen, stößt das Vorhaben vor Ort nicht überall auf Zustimmung. So lehnte der Ortsbeirat Seebad Warnemünde/Diedrichshagen den Antrag deutlich ab – mit 6:1 Stimmen.
Sicherheit bleibt entscheidend
Unabhängig von politischen Debatten gilt: Wer Feuerwerk abbrennt, trägt Verantwortung. Verwendet werden sollten ausschließlich geprüfte Produkte mit CE-Kennzeichnung. Die Gebrauchsanweisungen sind strikt einzuhalten. Zusätzliche Sicherheitshinweise stellt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zur Verfügung.
Alternativen zum Knallen
Nicht für alle ist Feuerwerk ein Muss. Seit Jahrzehnten ruft das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung unter dem Motto „Brot statt Böller“ dazu auf, das Geld lieber zu spenden – etwa für den Kampf gegen Hunger und Mangelernährung.
Auch Umweltprojekte bieten Alternativen: Die Waldaktie MV unterstützt die Aufforstung neuer Wälder, der Heckenscheck MV fördert die Neupflanzung von Hecken in Mecklenburg-Vorpommern.
Ob mit Raketen oder ohne – der Jahreswechsel in Rostock bleibt auch diesmal ein Balanceakt zwischen Tradition, Sicherheit und Rücksichtnahme.
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