Georg Büchner wird nicht verschrottet
Einspruch der Denkmalbehörden: Verschiffung und Verschrottung der „Georg Büchner“ wird nicht zugestimmt – Erhalt des Denkmals hat Priorität
23. Januar 2013
Zu einer Begehung der MS „Georg Büchner“ haben sich heute Vertreter des Fördervereins Traditionsschiff Rostock e.V. und der Denkmalbehörden getroffen.
An der Begehung hatten Dr. Michael Bednorz, Direktor des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Annette Krug, Referentin Technische Denkmale des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Thomas Werner, kommissarischer Leiter des Amtes für Kultur und Denkmalpflege der Hansestadt Rostock, Uta Jahnke, Stadtkonservatorin im Amt für Kultur und Denkmalpflege, Berthold Brinkmann und Christian Plothe als externer Sachverständige, Reinhard Schwarz, Vorsitzender Fördervereins Traditionsschiff Rostock e.V. sowie Klaus Janßen, Geschäftsführer des Vereins teilgenommen.
Es wurde bestätigt, dass der Denkmalwert der MS „Georg Büchner“ weiterhin gegeben ist.
Nach der Begehung berieten Vertreter des Fördervereins Traditionsschiff Rostock e.V. und der Denkmalpflege über den Antrag des Vereins auf Erteilung einer Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach § 7 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Einer Verschiffung ins Ausland und einer eventuellen Verschrottung kann auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen nicht zugestimmt werden. Nach § 6 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist der Eigentümer verpflichtet, das Schiff im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Der Verein kann sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf Unzumutbarkeit berufen, da die Denkmalbehörden Kenntnis darüber haben, dass gegenwärtig Dritte die Übernahme des Schiffes zwecks Erhalt prüfen.
Im Fortgang des Verfahrens hat für die Denkmalbehörden der Erhalt des Denkmals Priorität.
Quelle: Hansestadt Rostock, Pressestelle
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