„Nationale Sozialisten Rostock“ verboten

Innenminister Torsten Renz hat die „Nationalen Sozialisten Rostock“ einschließlich der Teilorganisation „Baltik Korps“ verboten, vier Wohnungen bzw. Arbeitsstätten wurden durchsucht

24. Juni 2021
„Nationale Sozialisten Rostock“ verboten
„Nationale Sozialisten Rostock“ verboten

Innenminister Torsten Renz hat die Vereinigung „Nationale Sozialisten Rostock“, auch handelnd und auftretend unter der Bezeichnung „NSR“ und „Aktionsblog“, einschließlich der Teilorganisation „Baltik Korps“ verboten. Im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Europa, das zuständige Verbotsbehörde ist, hat das Landeskriminalamt als zuständige Vollzugsbehörde das Verbot durchgesetzt. Seit heute früh 06:00 Uhr durchsuchten ca. 50 Polizeibeamte vier Wohnungen bzw. Arbeitsstätten von Vereinsmitgliedern in Rostock, Güstrow sowie im Bereich Wismar.

Zum Vereinsverbot erklärte Innenminister Renz: „Wir haben alle Möglichkeiten des Rechtsstaates voll ausgeschöpft, um den Umtrieben dieser Kameradschaft ein Ende zu setzen. Die ‚NSR‘ und das ‚Baltik Korps‘ waren bereits seit Jahren ein primäres Aufklärungsziel des Verfassungsschutzes im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse zeigen eindeutig, dass sich diese Vereinigungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten. Folglich habe ich die Kameradschaft verboten. Erneut hat der Rechtsstaat heute seinen Handlungswillen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus bewiesen. Ich werde auch in Zukunft den Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen, das heutige Verbot steht für Null Toleranz!“

Die „Nationalen Sozialisten Rostock“ sind eine seit über 10 Jahren aktive rechtsextremistische Kameradschaft in Rostock und wurden 2008 erstmals und seitdem kontinuierlich im Verfassungsschutzbericht genannt. Seit einigen Jahren treten sie auch unter der Bezeichnung „Aktionsblog“ in Erscheinung, zu dem wurde Anfang 2019 das „Baltik Korps“ als „sportlicher Arm“ gegründet und unter diesem Label Kampfsportaktivitäten der Gruppenmitglieder gebündelt. Sie haben seitdem ein weit verzweigtes Netzwerk innerhalb der rechtsextremistischen Szene aufgebaut, das auch über die Landesgrenzen hinausreicht und sind seit Jahren die prägende Struktur der rechtsextremistischen Szene in Rostock. In den vergangenen Jahren haben sie ihre Aktivitäten auf den Bereich Kampfsport ausgeweitet. So gab es regelmäßige gruppeninterne Kampfsporttrainings. Einzelne Trainingseinheiten wurden im Vorfeld öffentlich angekündigt, um neue Mitglieder zu akquirieren. Das „offene Training“ am 27. April 2019 fand beispielsweise im Szeneobjekt „Thinghaus“ in Grevesmühlen statt, was die Vernetzung der Gruppe innerhalb der rechtsextremistischen Szene unterstreicht.

Das Verbot der „NSR“ ist das insgesamt dritte Vereinsverbot des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Verbot der „Mecklenburgischen Aktionsfront“ am 20. Mai 2009 und des „Schwarze Schar MC“ am 13. Dezember 2013.

Im Ergebnis dieser Einsatzmaßnahme konnten verschiedene Asservate sichergestellt werden, die dem Vereinsvermögen gemäß § 3 i.V.m. § 10 VereinsG zugeordnet werden. Hierzu gehören Kleidungsstücke, Transparente, Flyer sowie weitere Gegenstände mit Vereinsbezug. Darüber hinaus wurden umfangreiche Beweismittel als Beleg der verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Organisation gemäß § 4 VereinsG i.V.m. § 94 Abs.2 StPO sichergestellt. Diese umfassten eine Vielzahl von nationalsozialistischen Devotionalien sowie mehr als tausend Tonträger mit rechtsextremistischer Musik. Ferner sind IT-Asservate/Speichermedien sowie ein Elektroschocker und mehrere Reizstoffsprühgeräte sichergestellt/beschlagnahmt worden. Die Betroffenen verhielten sich über den gesamten Verlauf der Maßnahme weitestgehend kooperativ. Der Einsatz verlief ohne besondere Vorkommnisse.

Der verfügende Teil des Verbotes ist im Bundesanzeiger sowie im Amtsblatt MV veröffentlicht worden und unter folgendem Link zu finden:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?3

Quelle: Ministerium für Inneres und Europa MV

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