Durchsuchung nach Telegram-Drohung gegen Schwesig
Wegen des Verdachts strafbarer Äußerungen zum Nachteil von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in einer Telegram-Gruppe wurden heute mehrere Objekte durchsucht
3. Februar 2022, von Olaf
Nach einer Drohung gegen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) auf dem Messengerdienst Telegram hat die Staatsanwaltschaft Rostock heute Morgen den privaten Wohnsitz eines Beschuldigten im Landkreis Rostock durchsuchen lassen. Der 56-jährige Deutsche steht im Verdacht, die Äußerungen getätigt und veröffentlicht zu haben.
Bei der Durchsuchung wurden elektronische Datenträger sichergestellt, die durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet werden. Weitere Auskünfte zum konkreten Vorgehen der Ermittler machte die Staatsanwaltschaft aus taktischen Gründen nicht.
Nach § 188 Abs. 1 StGB werden Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen, die gegen Personen des politischen Lebens gerichtet sind, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauern an, es gilt die Unschuldsvermutung, betont die Behörde.
Anfang Januar erschien in der Telegram-Chatgruppe „Querdenken (381 Rostock)“ ein Foto von Ministerpräsidentin Schwesig mit dem Text „Sie wird abgeholt, entweder mit dem Streifenwagen, mit dem Krankenwagen in Jacke oder mit dem Leichenwagen, egal wie sie wird abgeholt.“
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