Mit gefälschter Identitätskarte im Seehafen unterwegs

Ein Tunesier war im Seehafen Rostock mit einer gefälschten belgischen Identitätskarte unterwegs – er wollte mit der Fähre nach Schweden reisen, um seine norwegische Freundin zu heiraten

25. Februar 2019
Mit gefälschter Identitätskarte im Seehafen unterwegs
Mit gefälschter Identitätskarte im Seehafen unterwegs

Am 22. Februar 2019 unterrichtete eine Mitarbeiterin der Firma Stena Lines das Bundespolizeirevier Rostock Überseehafen darüber, dass eine männliche Person, welche sich in weiblicher Begleitung befinde, eine belgische Identitätskarte bei dem Fahrkartenkauf für die Fähre nach Trelleborg vorgelegt habe, die durch das Lesegerät nicht lesbar sei.

Die eingesetzte Streife des Bundespolizeireviers Rostock Überseehafen konnte die beiden Personen dann in der Ost-West-Straße antreffen und kontrollieren. Die Frau wies sich mit einem norwegischen Reisepass aus und der Mann konnte keine Ausweisdokumente vorzeigen.

Zur Feststellung seiner Identität wurde der Mann mit zur Dienststelle genommen. Dort gab er an, die belgische Identitätskarte, welche er im Stena-Line Büro hinterließ, in Marseille (Frankreich) für 200,00 EUR erworben zu haben. Nunmehr wolle er nach Schweden reisen, um seine norwegische Freundin dort zu heiraten. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass er die tunesische Staatsangehörigkeit besitzt. Wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise / Aufenthalt sowie der Urkundenfälschung wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da er im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen ein Asylbegehren äußerte, wurde er an die Erstaufnahmestelle für Asylsuchende Nostorf-Horst verwiesen.

Insgesamt konnten am vergangenen Wochenende fünf Personen, syrischer, nigerianischer und mazedonischer Staatsangehörigkeit festgestellt werden, die ohne Reisedokumente bzw. ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel unterwegs waren oder ihren visafreien Aufenthaltszeitraum im Schengen-Gebiet überschritten hatten. Nunmehr wird gegen diese Personen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ermittelt.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock

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