Fahndung wegen unberechtigten Kindergeldbezugs
Wegen des Verdachts des unberechtigten Bezugs von Kindergeld wurde eine Kreuzfahrtpassagierin gesucht – nach der Zahlung von 2.700 Euro konnte sie die Polizei-Dienststelle verlassen
1. September 2017
Bei der Überprüfung der Passagierlisten der Kreuzfahrtschiffe durch die Bundespolizisten am heutigen Freitag, den 01.09.2017 konnte festgestellt werden, dass eine Passagierin wegen des Verdachts des unberechtigten Kindergeldbezugs zur Aufenthaltsermittlung gesucht wurde.
Durch die Familienkasse Baden Württemberg sollte die Frau durch die aufgreifende Dienststelle zum Verdacht einer strafbaren Handlung gem. § 370 Abgabenordnung vernommen werden. In einer Zahlungsaufforderung vom Juli 2017 wurde ihr vorgeworfen in einem Zeitraum von zwei Jahren unberechtigt Kindergeld in Höhe von über 3.000,- Euro bezogen zu haben.
Nachdem die Bundespolizisten ihr diesen Sachverhalt vorgetragen haben, erklärte sich die Betroffene bereit den geforderten Betrag zu zahlen. Die Familienkasse zeigte sich vorerst mit der Zahlung von 2.700,- Euro einverstanden, die sie bei den Beamten einzahlte. Hinsichtlich des Restbetrages wird sie sich mit der Familienkasse auseinandersetzen müssen. Nach Übergabe einer entsprechenden Quittung konnte die Frau die Dienststelle verlassen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock
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