Strengere Corona-Regeln in MV ab Mittwoch

Corona-Warnstufe Rot: Ab Mittwoch treten in Mecklenburg-Vorpommern weitere Einschränkungen in Kraft – im Handel greift weitgehend die 2G-Regel, zudem gelten Kontaktbeschränkungen

29. November 2021, von
Strengere Corona-Regeln in MV ab Mittwoch
Strengere Corona-Regeln in MV ab Mittwoch

Die Corona-Infektionszahlen steigen in Mecklenburg-Vorpommern weiter an. 707 Neuinfektionen hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) heute gemeldet, die Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 402. Die Hospitalisierungsrate (Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage) beträgt 9,9 und liegt damit den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von neun. Es gilt die Corona-Warnstufe Rot: Ab Mittwoch treten im gesamten Bundesland weitere Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft.

Einkaufen nur noch für Genesene und Geimpfte

Im Einzelhandel gilt ab Mittwoch die 2G-Regel. Zutritt zu den Geschäften haben nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Ausnahmen gelten lediglich für Geschäfte, die vorrangig der Grundversorgung für den alltäglichen Bedarf dienen, etwa für den Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Drogerien oder Baumärkte. Hier gilt weiterhin nur die Maskenpflicht.

2G-Plus-Regel auf Weihnachtsmärkten

Auf Weihnachtsmärkten gilt ab Mittwoch die 2G-Plus-Regel – Glühwein und Mutzen gibt es nur noch für Genesene und Geimpfte, die zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorweisen können. Ob der Rostocker Weihnachtsmarkt unter diesen Voraussetzungen weiter geöffnet bleibt, steht noch nicht fest. Bei der Eröffnung am vergangenen Montag galt noch die 3G-Regel, für Ungeimpfte genügte ein negativer Test. Bereits seit Donnerstag können nur noch Genesene und Geimpfte die Angebote des Marktes nutzen, künftig benötigen auch sie einen zusätzlichen Test.

Kontaktbeschränkungen für private Treffen

Für private Treffen gelten Kontaktbeschränkungen. In Innenräumen dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Im Außenbereich sind – unabhängig von der Haushaltsanzahl – bis zu zehn Personen erlaubt. Genesene, Geimpfte sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Bei Veranstaltungen im Innenbereich dürfen nur noch 30 Prozent der Plätze genutzt werden. Im Außenbereich, etwa bei Hansa-Spielen im Stadion, sind maximal 7.250 Zuschauer erlaubt – allerdings nur auf Antrag und im „besonders begründeten Einzelfall“.

Weitere Maßnahmen drohen

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen weitere vier Tage über dem kritischen Wert von neun, drohen zusätzliche Einschränkungen. Schließungen in der Gastronomie sowie im gesamten Kultur- und Freizeitbereich wären dann ebenso möglich wie die komplette Absage von Veranstaltungen.

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