Corona-Lockdown wird verlängert

Der Corona-Lockdown wird bis zum 7. März 2021 verlängert, die Öffnung von Kitas und Schulen soll auf Länderebene geregelt werden, Friseure dürfen ab 1. März wieder arbeiten

10. Februar 2021, von
Corona-Lockdown wird bis zum 7. März 2021 verlängert
Corona-Lockdown wird bis zum 7. März 2021 verlängert

Der aktuelle Corona-Lockdown wird um drei Wochen bis einschließlich 7. März 2021 verlängert, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) heute Abend nach der Bund-Länder-Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten bekannt.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist seit Beginn der Maßnahmen deutlich gesunken. Bundesweit ist die Sieben-Tage-Inzidenz auf 68,0 (Stand gestern) gefallen. Beim letzten Treffen am 25. Januar lag diese noch bei 111. Das zeige, dass zumindest die 50er-Inzidenz „in Reich- und Sichtweite“ ist, so Merkel. Mehr als 100 Stadt- und Landkreise liegen inzwischen unter der 50er Marke, 45 Kreise sogar unter einem Wert von 35.

Die Inzidenz sinke zwar langsamer, aber beständig. „Wir können auch sehr zufrieden sein“, bekräftigt die Bundeskanzlerin. Gleichzeitig bleibt die Sorge vor einer Ausbreitung von ansteckenderen Virus-Mutationen. Da der R-Faktor über 0,7 liegt, könne der Reproduktionsfaktor durch die Mutationen über eins steigen und wieder zum exponentiellen Wachstum der Neuinfektionen führen. Die Zeitspanne bis Mitte März sei „existenziell“, um zu verhindern, dass die Mutationen die Oberhand gewinnen und Deutschland in eine Wellenbewegung rutscht, so Merkel.

In Mecklenburg-Vorpommern liegt die 7-Tage-Inzidenz mit 70,7 (Stand heute) leicht über dem Bundesdurchschnitt. Regional fallen die Zahlen jedoch sehr unterschiedlich aus. Während Vorpommern-Greifswald den mit Abstand höchsten Wert (210,9) hat, liegt dieser in der Hansestadt Rostock (23,9) sowie in den Landkreisen Vorpommern-Rügen (28,9), Rostock (37,5) und Nordwestmecklenburg (40,0) unter der Schwelle von 50.

Kontakte, Gastronomie, Einzelhandel und Friseure

Bis zum 7. März bleibt es bei den aktuellen Kontaktbeschränkungen. Treffen sind weiterhin nur innerhalb des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gestattet. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwölf Jahren, die betreut werden müssen, sowie für Begleitpersonen von Behinderten.

Gastronomie und Einzelhandel bleiben mit Ausnahme von Waren des täglichen Bedarfs geschlossen, Abhol- und Lieferdienste sind möglich. Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen ist eine Ausnahme geplant: Friseure sollen – unter strengen Hygieneauflagen – bereits ab dem 1. März wieder öffnen dürfen. Für den Kreis Vorpommern-Greifswald steht die Entscheidung noch aus.

Im nächsten Schritt können Einzelhandel (ein Kunde pro 20 Quadratmeter), Museen und Galerien sowie die restlichen körpernahen Dienstleistungen geöffnet werden. Dies ist jedoch erst bei einer „stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35“ möglich, so Merkel. Der Wert muss für mindestens drei Tage für das jeweilige Bundesland erreicht werden. Ein Shopping-Tourismus soll verhindert werden, indem sich benachbarte Bundesländer über Öffnungszeitpunkte abstimmen.

In den beiden Kreisen Rostock und Vorpommern-Rügen, die bereits unter dem Inzidenzwert 35 liegen, soll geprüft werden, ob man testweise „das eine oder andere“ öffnen kann, auch wenn der Wert in MV noch doppelt so hoch ist – „um zu schauen, wie solche Öffnungen laufen können“, stellt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Aussicht. Welche Bereiche geöffnet werden können, ohne dass diese Regionen überlaufen werden, soll in den nächsten Tagen besprochen werden.

Kitas und Schulen

Was die Öffnung von Kitas und Grundschulen betrifft, gibt es kein bundeseinheitliches Vorgehen. Die Länder sollen in eigener Verantwortung über Lockerungen entscheiden. In Mecklenburg-Vorpommern sind bis Ende nächster Woche Winterferien. Anschließend sollen die Kitas und Grundschulen in allen Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 wieder in den Regelbetrieb gehen, erklärt Manuela Schwesig. Präsenzunterricht gibt es weiterhin auch für Abschlussklassen, für alle anderen Schüler bleibt es vorerst beim Distanzunterricht. In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz über 150 wird es weiterhin nur eine Notbetreuung geben. Der Öffnungsplan für die Schulen soll am Freitag vorgestellt werden.

Es soll zudem geprüft werden, ob Kita-Erzieher und Grundschullehrer in die zweithöchste Impfkategorie vorrücken können, so Merkel. Hintergrund ist, dass die empfohlenen Abstände bei der Arbeit mit jüngeren Kindern kaum einzuhalten sind.

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