Corona: Geschäfte, Bars und Diskotheken müssen schließen
Einzelhandel, Apotheke, Drogerie & Co. bleiben offen, sonst wird das öffentliche Leben in ganz Deutschland jedoch massiv heruntergefahren
16. März 2020, von Olaf
Die genauen Regelungen findet ihr hier.
Nachdem Schulen und Kitas bereits geschlossen und Veranstaltungen verboten wurden, wird das öffentliche Leben in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland weiter massiv eingeschränkt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Angesichts der Epidemie in Deutschland haben sich die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer auf die Schließung einer Vielzahl von Geschäften und Freizeiteinrichtungen verständigt. Die Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden.
Wichtige Geschäfte bleiben offen, der Rest muss schließen
Ausdrücklich geöffnet bleiben Geschäfte des Einzelhandels, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Für sie wird bis auf weiteres sogar das Sonntagsverkaufsverbot ausgesetzt. Auch Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken und Postfilialen dürfen ebenso wie Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte weiterhin geöffnet bleiben. Outlet-Center, Elektronikmärkte oder Modeläden müssen schließen. Friseurläden, Reinigungen, Waschsalons sollen weiter öffnen dürfen.
Es gibt Auflagen für die Hygiene und zur Steuerung des Zutritts, um enge Kontakte durch Warteschlangen zu vermeiden. Handwerker und Dienstleister sind nicht von den Einschränkungen betroffen.
Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielplätze dicht
Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen nicht mehr öffnen. Dies gilt auch für Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios oder ähnliche Einrichtungen. Kinos, Freizeit- und Tierparks sowie sonstige Anbieter von In- und Outdoor-Freizeitaktivitäten sind vom Verbot ebenso betroffen wie Spielplätze.
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt.
Bars, Kneipen, Restaurants und Hotels
Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Restaurants und Speisegaststätten dürfen nur noch zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Es gibt Auflagen, etwa was die Anzahl der Gäste oder den Abstand der Tische betrifft.
Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch zu notwendigen Zwecken genutzt werden. Übernachtungen aus touristischen Gründen sind grundsätzlich nicht mehr gestattet.
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