Weitere Corona-Lockerungen in MV

Keine Maskenpflicht im Unterricht, Kontaktbeschränkungen aufgehoben und mehr Personen bei Feiern und Veranstaltungen – Corona-Regeln in MV werden weiter gelockert

8. Juni 2021, von
Weitere Corona-Lockerungen in MV
Weitere Corona-Lockerungen in MV

„Der Sommer ist da und Corona geht“, zeigte sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) heute nach der Kabinettssitzung in Schwerin zuversichtlich und kündigte weitere Corona-Lockerungen an. „Wir öffnen in Mecklenburg-Vorpommern alle Bereiche“, betonte Schwesig, auch wenn in einigen Bereichen noch „stärkere Schutzmaßnahmen“ gebraucht werden. Insbesondere im Außenbereich wird weitgehend auf Tests und Masken verzichtet.

Seit zwei Wochen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern unter 35, seit letztem Freitag sogar unter 10. Alles zu öffnen und auf Tests sowie weitere Vorsichtsmaßnahmen komplett zu verzichten, sei jedoch noch nicht möglich, erklärte die Ministerpräsidentin. Die Gesundheitsexperten hätten darauf hingewiesen, dass erstmal die Öffnungsschritte klappen müssen, zumal sich MV ab Freitag wieder Urlaubern aus dem gesamten Bundesgebiet öffnet, einschließlich Tagestouristen und privaten Besuchern. Zudem solle die Ausbreitung neuer Mutationen, wie der zuerst in Indien entdeckten Delta-Variante, verhindert werden. Dabei soll die Sequenzierung der Positiv-Tests an der Universität Greifswald helfen.

Folgende Lockerungen treten am Freitag (11. Juni 2021) in Kraft:

Maskenpflicht im Unterricht und im Auto entfällt

Nachdem die Maskenpflicht auf den Schulhöfen bereits abgeschafft wurde, müssen Schüler bereits ab morgen auch im Unterricht keine Maske mehr tragen.

Für Mitfahrer in Autos entfällt die Maskenpflicht ebenfalls, es ist ab Freitag nur noch eine Empfehlung, so Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU).

Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben

Die Kontaktbeschränkungen werden in MV bei privaten Treffen mit bis zu 30 Personen komplett aufgehoben. Durften sich bislang maximal zehn Personen aus fünf Haushalten treffen, gibt es künftig keine Einschränkungen mehr. Kinder bis 14, Genesene und vollständig Geimpfte werden weiterhin nicht mitgezählt.

„Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Bürger“, sagt Schwesig und hofft, dass sich nicht jeder jeden Tag mit 30 neuen Personen trifft.

Private Feiern in der Gastronomie, Trauungen und Trauerfeiern

Bei privaten Feiern in der Gastronomie sind ab Freitag bis zu 100 Personen erlaubt – mit negativem Corona-Test. Es darf auch wieder getanzt werden. An Trauungen und Trauerfeiern können innen bis zu 50 Personen teilnehmen, sofern die Räumlichkeiten dies zulassen. Im Außenbereich sind bis zu 100 Personen möglich.

Gruppenfeiern im öffentlichen Raum sind weiterhin nicht gestattet.

Mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen und Versammlungen

Bei Veranstaltungen sind künftig mit Sitzpflicht 200 Personen innen sowie 600 außen erlaubt, in Ausnahmefällen auch mehr. Bei Versammlungen sind 400 (außen) bzw. 200 (innen) Teilnehmer möglich. Bei mehr Personen muss eine Genehmigung beim Gesundheitsamt beantragt werden.

Kultur- oder Sportveranstaltungen sind mit bis zu 250 Stehplätzen möglich, mit Hygienekonzept und Genehmigung sind es unter freiem Himmel bis zu 1.250.

Kino- und Zirkusbesuche sind – mit Test – ebenfalls wieder erlaubt. Dies gilt auch für Messen sowie Floh-, Trödel- oder sonstige Spezialmärkte. Volksfeste bleiben noch untersagt, über sie soll in der nächsten Woche im Kabinett beraten werden. Auch die Prostitution wird ab Freitag unter Auflagen wieder erlaubt, so der Gesundheitsminister. Ein reiner Diskobetrieb ist noch nicht gestattet.

Sollte die landesweite Inzidenz wieder über 35 steigen, müssten einzelne Lockerungen ggfs. zurückgenommen werden, so Glawe.

Schlagwörter: Coronavirus (200)Schule (61)