Haftbefehl für Rostocker Drogendealer

Ein 37-jähriger Rostocker, der seit 2016 mit Drogen gehandelt und Jugendliche für die Veräußerung ausgenutzt haben soll, sitzt jetzt in Haft

29. Dezember 2017
Haftbefehl für Rostocker Drogendealer
Haftbefehl für Rostocker Drogendealer

Am heutigen Tage wurde gegen einen 37-jährigen Rostocker Haftbefehl durch das Amtsgericht Rostock wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Rostock ergaben, dass der Beschuldigte seit 2016 in Rostock mit illegalen Betäubungsmitteln im Kilogrammbereich gehandelt hat. Bei den Drogen handelte es sich um Amphetamin und Marihuana.

Die Ermittlungen lassen weiterhin den Schluss zu, dass der Beschuldigte mehrere Jugendliche dazu bestimmt und ausgenutzt hat, die Drogen für ihn zu veräußern. Den Gewinn aus diesen Drogengeschäften hatten die Jugendlichen bei ihm abzuliefern. Als „Lohn“ für ihre Arbeit erhielten sie Drogen zum Eigenkonsum.

Es besteht der Verdacht einer Straftat gemäß §30a des Betäubungsmittelgesetzes, welche nicht mit einer Freiheitsstrafe von unter 5 Jahren geahndet wird.

Quelle: Polizeipräsidium Rostock

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