Kein Seuchenalarm nach Regenunwettern in Rostock

Gesundheitsamt widerspricht Medienberichterstattung über Seuchenalarm in der Hansestadt Rostock

10. August 2011
Überschwemmte Kleingartenanlage in Rostock-Warnemünde
Überschwemmte Kleingartenanlage in Rostock-Warnemünde

Entgegen einem Medienbericht wurde von Seiten der Hansestadt Rostock im Zuge der Überschwemmungen kein Seuchenalarm ausgerufen. Dies unterstreicht das Gesundheitsamt der Hansestadt.

Das Gesundheitsamt hatte lediglich auf eine mögliche erhöhte Infektionsgefahr für Menschen hingewiesen, die mit Aufräumarbeiten in den betroffenen Überschwemmungsgebieten betraut sind. Diese Gefahr besteht auch nur dann, wenn die Betroffenen nicht darauf achten, Schutzkleidung wie wasserdichte Kleidung, Gummistiefel und Arbeitshandschuhe zu tragen. „Es besteht keine Seuchengefahr für die Allgemeinbevölkerung der Hansestadt Rostock und für anreisende Touristen“, unterstreicht Dr. Kerstin Neuber, Abteilungsleiterin für Hygiene u. Infektionsschutz im Gesundheitsamt.

Ein Katastrophenalarm kann in Mecklenburg-Vorpommern nur durch Oberbürgermeister/Bürgermeister bzw. Landräte ausgerufen werden und wird von der Behörde umgesetzt, die für Katastrophenschutz zuständig ist. Dazu gibt es dann Pläne, nach denen verfahren wird. Für die Hansestadt Rostock wurde zu keinem Zeitpunkt ein Seuchenalarm ausgerufen.

Quelle: Hansestadt Rostock, Pressestelle

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