Mann drohte damit, seine Frau zu erschießen

Erst drohte ein Mann über den Notruf an, seine Frau zu erschießen, dann wurde er mit über 2,5 Promille betrunken auf seinem Fahrrad im Stadthafen angetroffen

22. April 2012
Ein Mann drohte über den Notruf an, seine Frau zu erschießen, wurde später jedoch betrunken und ohne Waffe im Stadthafen angetroffen
Ein Mann drohte über den Notruf an, seine Frau zu erschießen, wurde später jedoch betrunken und ohne Waffe im Stadthafen angetroffen

Gegen 18:20 Uhr nahm die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Rostock einen Notruf entgegen. In diesem teilte eine männliche Person mit, dass er auf Grund von Problemen mit seiner Frau diese nun erschießen wird. In einem nachfolgenden Notruf gab er an, dass nun ein Schuss gefallen sei.

Auf Grund dieser Angaben wurden unverzüglich Polizeivollzugsbeamte des Polizeihauptreviers Rostock-Reutershagen sowie Rettungskräfte zur Wohnanschrift des Tatverdächtigen im Rostocker Südring entsandt. Durch diese konnte dort nur die Ehefrau des 57-Jährigen angetroffen werden. Sie erwartete die Polizeikräfte bereits. Die 54-jährige Ehefrau gab an, dass ihr Mann im Stadthafen zum Angeln ist und dort Probleme mit anderen Personen hatte.

Polizeibeamte prüften daraufhin den Bereich des Stadthafens ab, konnten den Tatverdächtigen jedoch zunächst nicht auffinden.

Ca. eine Stunde nach dem ersten Notruf wurde er dann fahrradfahrend auf dem Heimweg durch die Polizei angetroffen. Er war erheblich alkoholisiert und reagierte aggressiv gegenüber den Polizeibeamten, so versuchte er diese zu schlagen und zu treten. Darüber hinaus warf er mit persönlichen Gegenständen nach den Polizisten. In der Folge wurde er mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und in Gewahrsam genommen. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle erbrachte einen Wert von über 2,5 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet.

Für die Ehefrau des Tatverdächtigen bestand nach derzeitigem Erkenntnisstand zu keiner Zeit eine Gefahr. Eine Schusswaffe konnte nicht aufgefunden werden.

Die Polizei hat Anzeigen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten, Trunkenheit im Verkehr und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.

Quelle: Polizeipräsidium Rostock

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