Straßenreinigungsgebühren sollen 2020 geringfügig steigen
Die Straßenreinigungsgebühren sollen 2020 in Rostock nur geringfügig erhöht werden, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung
30. September 2019
Im Jahr 2020 werden sich die Straßenreinigungsgebühren für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock geringfügig erhöhen. Darüber informiert die Stadtverwaltung vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft im November 2019.
„Grund für diese Erhöhung ist vor allem die Zahlung fairer Löhne bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Stadtentsorgung Rostock, deren Gehälter sich an den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVÖD) anpassen sowie die erforderliche Modernisierung durch die Beschaffung neuer Fahrzeuge für Straßenreinigung und Winterdienst“, erläutert Rostocks Senator für Bau und Umwelt Holger Matthäus.
Für mehr als 90 Prozent aller Gebührenpflichtigen wird die Gebührenerhöhung um 3,5 Prozent ausfallen. Das bedeutet für eine Familie einer Mietwohnung im Nordwesten oder Nordosten Rostocks eine Steigerung um durchschnittlich 0,60 Euro pro Jahr. Für einen Besitzer eines Einfamilienhauses mit 600 Quadratmeter Grundstück beträgt die Steigerung in einer Straße der Reinigungsklasse 6 rund 9 Euro und in der Reinigungsklasse 7 rund 3 Euro pro Jahr.
„In den letzten Jahren wird der Einsatz großer Reinigungsmaschinen zunehmend durch individuelle Reinigungsarbeiten ergänzt. Im Stadtgebiet sind auf Wunsch vieler Ortsbeiräte inzwischen 13 Mitarbeiter als Handreiniger, Radwegewart, Führer von drei Saugmaschinen sowie in den zwei Teams Fugengrün unterwegs. Mit diesen neu kalkulierten Gebühren kann die Rostock Stadtreinigung GmbH auch 2019 die Reinigung und den Winterdienst in bewährter Qualität realisieren", unterstreicht Holger Matthäus.
Die 14. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die entsprechende Beschlussvorlage befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird danach den Gremien der Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Straßenreinigungsgebühren werden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung erhoben, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer bzw. auf die zur Nutzung Berechtigten übertragen worden ist. Die Straßenreinigung umfasst die allgemeine Säuberung der Straßen, sowie die Schneeräum- und Streupflicht. Weitere Informationen sind in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nachzulesen.
Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Pressestelle
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