Schnee und Eis in Rostock - Winterdienst läuft auf Hochtouren
Nachdem Schnee und Eis auch in Rostock Einzug gehalten haben, erinnert die Stadtverwaltung an die Schneeräum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer
27. Februar 2018
Schnee und Eis haben in Rostock Einzug gehalten. Während die Hanse- und Universitätsstadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.
„Grundstückseigentümer müssen Abfallbehälterstandplätze und Gehwege zur Straße im gesamten Stadtgebiet von Schnee und Eis befreien“, unterstreicht Rostocks Senator für Bau und Umwelt Holger Matthäus. Nicht frei geräumte Behälterstandplätze und Zuwegungen behindern die Abfuhr der Abfallbehälter von Privatgrundstücken. Schnee sollte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert und auf keinen Fall die Fahrbahn transportiert werden. Fahrzeuge müssen so geparkt werden, dass Entsorgungs- und Winterdiensttechnik ungehindert freie Fahrt hat.
Biotonnenbenutzer sollten in der frostigen Jahreszeit darauf achten, dass Abfälle am Boden der Tonnen nicht festfrieren. Die Behälter können dann nicht vollständig entleert werden. Einen guten Frostschutz bietet zum Beispiel Papier. Damit können Essensreste eingewickelt und der Tonnenboden ausgelegt werden.
Die Schneeräum- und Streupflicht besteht von 7 Uhr bis 20 Uhr sowie an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen. „Bitte denken Sie daran, nur abstumpfende Materialien zu verwenden, da auftauende Stoffe wie Streusalz auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind“, unterstreicht Senator Holger Matthäus.
Die Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter www.rostock.de/umweltamt nachgelesen werden können. Hinweise, Kritik oder Beschwerden können über das Internetportal „Klarschiff-Rostock“ angebracht werden. Die Meldungen werden an die zuständigen Fachämter weitergeleitet und bearbeitet.
Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Pressestelle
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