Scheibe nicht freigekratzt - Fußgängerin schwer verletzt

Beim Abbiegen übersah die 23-jährige Fahrerin eines Opel mit vereister Frontscheibe eine 59-jährige Frau, die dabei schwer verletzt wurde

23. Januar 2013
Scheibe nicht freigekratzt - Fußgängerin schwer verletzt
Scheibe nicht freigekratzt - Fußgängerin schwer verletzt

Das Freikratzen der Autoscheiben ist oft mühsam und lästig. Unterbleibt es aber, kann das fatale Folgen für andere Verkehrsteilnehmer haben, wie ein Unfall am Werftdreieck vom 23.01.2013 deutlich macht.

Gegen 07:50 Uhr stand eine 23-jährige Pkw-Fahrerin an der Lichtzeichenanlage in der Maßmannstraße (Kröpeliner-Tor-Vorstadt) und wollte nach rechts in die Lübecker Straße einbiegen.

Die Frontscheibe des Opel Corsa war derart vereist, dass die Fahrerin beim Abbiegen eine 59-jährige Frau, die gerade den Fußgängerüberweg passierte, schlichtweg nicht sah. Die Fußgängerin wurde von dem Kleinwagen erfasst und schwer verletzt. Sie musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Am unfallbeteiligten Pkw entstand kein sichtbarer Schaden.

In diesem Zusammenhang weist die Rostocker Polizei darauf hin, dass jeder Fahrzeugführer gemäß Straßenverkehrsordnung dafür Sorge zu tragen hat, dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird (§ 23 Abs. 1 StVO). Vor Fahrantritt müssen deshalb sämtliche Scheiben am Fahrzeug von Schnee und Eis befreit werden.

Quelle: Polizeiinspektion Rostock

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