Vogelgrippe im Zoo Rostock

Weißstorch infiziert sich mit Geflügelgrippevirus H5N8 – der Rostocker Zoo bleibt vorerst geschlossen

8. Januar 2015, von
Im Rostocker Zoo ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Ein Storch hatte sich infiziert.
Im Rostocker Zoo ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Ein Storch hatte sich infiziert.

Ab morgen, Mittwoch, den 14.01.2015, öffnet der Darwineum-Teil des Rostocker Zoos wieder und kann zum halben Preis besucht werden – weitere Infos gibt es am Ende des Artikels.

Ein Fall von Vogelgrippe wurde im Zoo Rostock festgestellt. Das hochpathogene Geflügelgrippevirus H5N8 ist nachgewiesen worden, teilt das Landwirtschaftsministerium mit. Minister Till Backhaus will auf einer Pressekonferenz heute Nachmittag weitere Hintergründe und Maßnahmen erläutern. Die Stadtverwaltung bestätigte indes, dass sich ein Weißstorch infiziert habe.

Im Rostocker Zoo leben neben vielen anderen Vogelarten auch Weißstörche. Es gibt zwei wilde Storchenpaare, die im letzten Jahr jeweils drei Junge großgezogen haben. Außerdem päppelt der Zoo auch hilfsbedürftig gewordene Störche aus der Region auf. Aus dem Nest gefallene Jungstörche oder verletzte Altstörche erhalten durch die Pflege eine neue Überlebenschance.

Pressemitteilung vom Landwirtschaftsminsterium:

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit, dass bei einem Weißstorch im Zoo Rostock das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 und damit Geflügelpest festgestellt wurde.

Das weitere Vorgehen wurde vom Landeskrisenzentrum in Abstimmung mit dem Zoo Rostock und den Veterinärbehörden festgelegt. „Der jetzt festgestellte Fall zeigt leider, dass die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest nicht gebannt ist. Ich appelliere daher an alle Geflügelhalter im Land, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, so der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus. Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.

Alle 12 gehaltenen Weißstörche sind aus Gründen der Seuchenprävention getötet worden bzw. waren bereits verendet. Ferner wurden 23 Enten, die im gleichen Stallgebäude untergebracht sind, getötet. Von einer weiteren Tötung anderer Geflügelarten wird vorerst abgesehen, bis weitere Ergebnisse vorliegen. Dazu werden alle im Zoo gehaltenen Vögel beprobt und untersucht. Auch werden Futtermittel und Einstreu labortechnisch analysiert.

Im Gegensatz zu den Fällen in Heinrichswalde und jüngst in Niedersachsen kann von einer Tötung aller Vögel im Zoo bei Einhaltung besonderer tierseuchenhygienischer Bedingungen abgesehen werden. Hier geben die Paragrafen 20 und 21 der Geflügelpestverordnung die Möglichkeit für besondere Einrichtungen wie Zoos, die zum Beispiel seltene Tierrassen für den Artenschutz halten. „Natürlich werden wir unser Vorgehen anpassen, sobald ein weiterer Nachweis von H5N8 gefunden werden sollte. Dies ist natürlich für die Tiere, die Besucherinnen und Besucher sowie den Zoo selbst bedauerlich. Doch die Seuchenprävention genießt absoluten Vorrang“, unterstrich der Minister.

„Es ist der erste Fall von H5N8 bei uns im Zoo und er geht uns allen sehr an die Nieren“, sagte Zoodirektor Udo Nagel. „Vor allem die Pfleger haben damit zu kämpfen, dass ihre Tiere gekeult werden müssen, für die sie Tag für Tag zur Arbeit kommen. Die große Population der Weißstörche war immer ein Besuchermagnet im Zoo. Unsere ganze Aufmerksamkeit richten wir jetzt darauf, den Vogelbestand im Zoo zu schützen. Wir haben etwa 500 Vögel in 85 Arten, viele davon sind sehr selten. Jede vierte Tierart im Zoo gehört zu den Vögeln, dementsprechend groß ist unsere Sorge.“

Vorerst wurde außerdem verfügt, dass der Zoo geschlossen wird, damit sich der Virus nicht durch unnötigen Personenverkehr weiter ausbreiten kann. Die temporäre Schließung des Zoos wird vorerst für den ‚Vogel-Bereich‘ aufrecht erhalten, bis die Ergebnisse der weiteren Proben vorliegen und die Ursachforschung weitere Erkenntnisse vorliegen. Der Zooteil rund um das Darwineum kann ab morgen wieder besucht werden. „An der Stelle möchte ich nochmals betonen, dass nach heutigem Kenntnisstand keine Gesundheitsgefahr für den Menschen existiert, doch das Virus für die infizierten Tiere meist tödlich verläuft“, hob Dr. Backhaus hervor.

In einem Radius von 10 km um den Zoo wird vorsorglich eine Überwachungszone eingerichtet, innerhalb derer die Geflügelhaltungen risikoortientiert ebenfalls untersucht und ggf. beprobt werden. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet werden in Abhängigkeit von den weiteren Untersuchungsergebnissen eingerichtet. Insgesamt sind in einem Umkreis von 3 km ca. 95 Hobbygeflügelhaltungen bekannt. Eine Tötung dieser Tiere ist bisher nicht vorgesehen.

Auch wird das Aufstallgebot in Risikogebieten aufgrund des neuen Fundes nicht aufgehoben werden können. Hierzu sind auf der Homepage des Ministeriums die entsprechenden Karten und Gemeindelisten verfügbar. Auch wird weiterhin das Bürgertelefon unter der 0385-588 6066 werktags zwischen 09 und 14 Uhr für Vogelgrippefragen frei geschaltet sein.

Aktualisierung, 09.01.2015:

Nachdem gestern in dem Weißstorchbestand Rostock das Vogelgrippe Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen wurde, laufen die weiteren Untersuchungen auf Hochtouren.

Der Zoo Rostock bleibt bis zur Auswertung der Laborproben, bis einschließlich zum kommenden Montag, den 12. Januar 2015, geschlossen. „Dies ist auf jeden Fall für den Zoo selbst und die Besucherinnen und Besucher sehr bedauerlich. Zum Glück befinden wir uns nicht in der Hauptsaison und das Wetter ist momentan auch nicht sehr einladend. Doch wir müssen vorsichtig sein und alles dafür tun, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V.

Außerdem wird bekannt gegeben, dass für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock ein Aufstallgebot gilt. „Damit soll ein potentieller Verbreitungsweg über die Umwelt unterbunden werden“, sagte der Minister.

Die epidemiologischen Untersuchungen laufen indes weiter. Sicher ist, dass die betroffenen Weißstörche Vogelgrippeviren aufwiesen. Eine amtliche Verifizierung ob H5N8 bleibt noch aus. Auch wurden 20 Futterproben untersucht, darunter fast ausschließlich Eintagskücken, die alle negativ ausfielen, also keine Vogelgrippeviren in sich trugen.

Weitere Proben werden derzeit durch 4 Epidemiologen-Teams gesammelt. Zu den Teams gehören Mitarbeiter des zuständigen Veterinäramtes Rostock, des Zoos, des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, dem Friedrich-Loeffler-Institut sowie der Feuerwehr Rostock. 3 Teams sammeln derzeit Proben im Zoo und ein Team bei Hobbyhaltungen in einem Umkreis von einem km. Dazu gehören unter anderem Tupferproben von lebenden Tieren. „Wir setzen derzeit alles daran, die möglichen Eintragswege nachzuvollziehen.

Überdies wird die Presseinformation von gestern (Nr.7/15) ergänzt, dass auch 5 Gänse aus derselben Unterbringung getötet werden mussten. Damit sind bisher neben den 12 Weißstörchen und 25 Enten insgesamt 42 Tiere getötet worden. „Von einer weiteren Tötung wird vorerst abgesehen, da im Zoo seltene Vogelarten leben, die unter besonderem internationalen Schutz stehen. Wir behalten uns jedoch weitere Schritte vor, falls wir weitere Nachweise erhalten“, erklärte der Minister.

Die epidemiologischen Erhebungen heute ergaben, dass die Störche in der Zeit zwischen dem 18. und 28. Dezember die Möglichkeit zum Auslauf und Zugang zu freien Wasserflächen des Zoos hatten. Damit wurde nicht gegen etwaige Auflagen verstoßen. Dennoch ist damit eine weitere Eintragsmöglichkeit gegeben.

Aktualisierung, 10.01.2015:

Aufgrund eines weiteren Nachweises des hochpathogenen Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N8 bei einem ‚Roten Sichler‘ – auch bekannt als ‚Roter Ibis‘ – wurden heute weitere 18 Tiere aus Tierseuchenpräventionsgründen getötet.

Bei den getöteten Tieren handelt es sich neben weiteren Ibissen um Nacht- und Seidenreiher.

Darüber hinaus muss der Zoo Rostock bis zur Auswertung aller Untersuchungsergebnisse geschlossen bleiben. „Hier bitte ich um Verständnis für die Maßnahmen des Rostocker Veterinäramtes. Wir versuchen, die teilweise seltenen Arten im Zoo zu schützen, damit der Verlust für die biologische Vielfalt möglichst gering bleibt. Doch es ist auch klar, dass wir bei weiteren Funden weitere Tötungen vornehmen müssen“, mahnte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V.

Die epidemiologischen Untersuchungen gehen indes vor Ort weiter. Es werden unter anderem Personen- und Transportverkehr, Futter, Einstreu analysiert und ausgewertet. „Einen Eintragsweg konnten wir bisher nicht eindeutig nachweisen oder ausschließen, da alle relevanten Proben bisher negativ waren. Das heißt, dass wir in alle, ich betone alle Richtungen weiter forschen müssen“, unterstrich Dr. Backhaus.

Aktualisierung, 13.01.2015:

Nachdem alle Proben des Zoos Rostock in Bezug auf H5N8 ausgewertet wurden, kann der Zoo Rostock ab morgen, Mittwoch, dem 14. Januar 2015, teilweise wieder geöffnet werden. Alle Ergebnisse außerhalb des Stelzvogelhauses sind negativ gewesen. Insgesamt wurden bisher 562 Proben labortechnisch untersucht.

„Ich freue mich sehr, dass wir für den Zoo Rostock nun Klarheit haben. Zwar ist der Verlust von 60 Tieren sehr bedauerlich. Doch zum Glück hat es eine Ausbreitung dieser hoch gefährlichen Seuche auch aufgrund unserer Maßnahmen nicht gegeben“, unterstrich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Ab dem 14. Januar wird der Bereich rund um das Darwineum für den öffentlichen Besucherverkehr wieder frei gegeben. Allerdings gelten besondere seuchenhygienische Maßnahmen. So müssen u.a. Desinfektionsmatten genutzt werden und Hunde dürfen in den Tierpark nicht mitgebracht werden. Der andere Teilbereich bleibt weiterhin geschlossen, um weitere Untersuchungen und Maßnahmen, z.B. die Desinfektion, abzuwarten.

Weiterhin gilt, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen ist umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise zu informieren.

Auch wird das Aufstallgebot in Risikogebieten und auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock aufgrund des neuen Fundes nicht aufgehoben werden können. Hierzu sind auf der Homepage des Ministeriums die entsprechenden Karten und Gemeindelisten verfügbar. Auch wird weiterhin das Bürgertelefon unter der 0385-588 6066 werktags zwischen 09 und 14 Uhr für Vogelgrippefragen frei geschaltet sein.

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