Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Volkstheaters

Nach der Krankmeldung von Intendant Sewan Latchinian und Geschäftsführer Stefan Rosinski soll Steffen Knispel die Handlungsfähigkeit des Volkstheaters Rostock sicherstellen, Senator Dr. Chris Müller übernimmt die Interims-Geschäftsführung

9. März 2016
Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Volkstheaters
Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Volkstheaters

Um die Handlungsfähigkeit der Volkstheater Rostock GmbH übergangweise zu sichern ist beabsichtigt, vorübergehend Steffen Knispel mit der entsprechenden Handlungsvollmacht bzw. Prokura auszustatten. Darüber informiert Senator Dr. Chris Müller und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

Steffen Knispel ist als Mitarbeiter der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH mit den kaufmännischen Gegebenheiten in der Volkstheater Rostock GmbH vertraut und war bereits mehrfach bei kommunalen Unternehmen übergangsweise in Führungsverantwortung.

„Geprüft wird derzeit, welche weiteren rechtlichen Schritte in diesem Zusammenhang notwendig sind“, so Senator Dr. Chris Müller. „Parallel werden im Haus die aktuell anstehenden Entscheidungen zusammengetragen, die notwendig sind, um den laufenden Betrieb zu sichern.“

Aktualisierung, 10.03.2016:

Um die Geschäftsfähigkeit der Volkstheater Rostock GmbH auch in
Abwesenheit des Intendanten und des kaufmännischen Geschäftsführers zu gewährleisten, musste heute interimsweise durch Oberbürgermeister Roland Methling ein weiterer Geschäftsführer berufen werden. Senator Dr. Chris Müller hat diese Aufgabe übernommen, um die volle Handlungsfähigkeit für Steffen Knispel zu ermöglichen.

„Der Gesellschaftsvertrag zwingt uns zu dieser vorübergehenden Regelung, solange die beiden Geschäftsführer erkrankt sind“, so Senator Dr. Chris Müller. „Nur so war kurzfristig Rechtssicherheit herzustellen.“

Leider war es auch nicht möglich, kurzfristig die von beiden regulären Geschäftsführern notwendigen Zustimmungen zur Erteilung einer Handlungsvollmacht einzuholen.

Die Bestellung des weiteren Geschäftsführers erfolgte im Rahmen einer Eilentscheidung des Oberbürgermeisters, die dann auch Gegenstand einer Dringlichkeitsvorlage für die Sitzung des Hauptausschusses am 15. März 2016 sein wird.

Quelle: Hansestadt Rostock, Pressestelle

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